Mittwoch, 23.01.2008 14:48

IPTV-Streit: Einstweilige Verfügung gegen Arcor

aus dem Bereich Breitband
Zur CeBIT wollte DSL-Anbieter Arcor mit einer neu eingeführten IPTV-Funktion im eigenen Fernsehangebot ordentlich punkten. Konkret geht es um das sogenannte Timeshift Restart, ein Dienst, der das Zurückspringen an den Anfang verpasster Sendungen erlaubt. Bisher hat der Provider acht Sender für eine entsprechende Unterstützung gewinnen können, darunter die BBC, Kinowelt und Bloomberg. Völlig zu Unrecht, wie Artec Technologies findet, denn: Das Patent zur Technologie liegt seit zwei Jahren in der Hand des Anbieters von Streaming-Lösungen.

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Geschäftsräume durchsucht

Als Folge hatte Artec Technologies beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt, heute haben daraufhin ein Sachverständiger und ein Gerichtsvollzieher in den Geschäftsräumen des Providers "Vorrichtungen und Unterlagen" unter die Lupe genommen. Zuvor hatte man Arcor "mehrfach, aber stets erfolglos zur Stellungsnahme aufgefordert", wie es in einer Pressemitteilung hieß. Artec Technologies hatte den Dienst für das zeitversetzte Fernsehen bereits 2001 zur Prüfung angemeldet, im Juni 2006 wurde das Verfahren offiziell patentiert. Nach eigenen Angaben beliefert das Unternehmen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und Fernsehanstalten mit seinen Systemen.

Partnersuche erst einmal auf Eis gelegt?

Für Arcor dürfte die Verfügung ein schwerer Schlag sein, immerhin hatte man bis zur CeBIT mit einem Ausbau des Partner-Netzwerks für die Restart-Funktion gehofft. Dies ist auch ein Grund, weshalb man von der Gebühr von 49 Cent pro Nutzung derzeit nicht abweichen wolle: "Als Anreiz für neue Sender", wie es auf einer Vorveranstaltung der Messe noch hieß.
André Vatter
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