Mittwoch, 23.01.2008 15:16

Wettbewerber dürfen Leerrohre der Telekom nutzen

aus dem Bereich Breitband
Die Deutsche Telekom ist mit dem Versuch gescheitert, ihre Konkurrenz beim Aufbau eigener, schneller VDSL-Netze auszubremsen. Im Sommer 2007 hatte die Bundesnetzagentur verfügt, dass die Telekom ihre in der Erde vergrabenen Leerrohre auch den Konkurrenten für den Aufbau schneller Glasfasernetze zur Verfügung stellen muss. Die Telekom wollte dies mit einer Eilentscheidung aufhalten, doch das Verwaltungsgericht Köln entschied nun in den meisten Punkten gegen die Telekom.

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Die Telekom, die mit schwindenden Kundenzahlen zu kämpfen hat, muss demnach ihren Konkurrenten den Zugang zu Leerrohren gewähren. Sollten keine freien Rohre zur Verfügung stehen, dann müssten die Wettbewerber auch direkten Zugriff auf unbeschaltete, bereits verlegte Glasfaserleitungen erhalten können. Außerdem sollten die Kabelverzweiger für die Telekom-Konkurrenz zugängig sein. Durch diese Schritte wollte die Bundesnetzagentur die Bedingungen schaffen, dass auch die Wettbewerber schnell eigene VDSL-Netze errichten können.

Bundesnetzagentur begrüßt Entscheidung

Die Strategie der Telekom mit der Eilentscheidung die Öffnung für die Konkurrenz aufzuhalten ist nicht aufgegangen. Interesse an der Nutzung der Leerrohre hatten etwa Versatel und Arcor bereits im vergangenen Jahr angemeldet und sie verhandeln darüber noch mit der Telekom. Die Bundesnetzagentur zeigte sich erfreut über die Bestätigung ihrer Regulierungsmaßnahmen durch das Gericht.

"Ich begrüße die Entscheidung und hoffe, dass laufende Gespräche zwischen der Deutschen Telekom und interessierten Wettbewerbern zur Leerrohrnutzung bald einen erfolgreichen Abschluss finden werden. Es besteht die Chance, noch mehr Investitionen zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Anschlussbereich anzustoßen und die sollte genutzt werden", kommentierte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.

BREKO, der Branchenverband der Telekom-Wettbewerber, sieht die jetzt ergangene Entscheidung ebenfalls weitgehend positiv. BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann bemängelte aber, dass vom Gericht die Entscheidung über die von der Bundesnetzagentur geforderte Informationspflicht zu den vorhandenen Zugangsmöglichkeiten ausgesetzt worden sei. Nur mit den notwendigen Informationen könnten die Telekom-Konkurrenten aber sinnvolle Planungen für die Ausgestaltung der VDSL-Netze aufstellen. Über diese Informationspflicht entscheidet das Verwaltungsgericht noch in einer späteren Hauptsachenentscheidung.
Jörg Schamberg
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