Gegen das, was die neue
Ultra-Wideband-Technologie (UWB) zu bieten hat, wirkt das gute, alte Bluetooth wie ein zahnloser Tiger. Mit bis zu 480 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) fliegen beim neuen Funkstandard die Daten durch die Luft – Bluetooth 2.0 kommt trotz Tuning mit Enhanced Data Rate (EDR) auf maximal 2,1 Mbit/s. Heute hat die Bundesnetzagentur die Frequenzen für UWB im Bereich 30 Megahertz bis 10,6 Gigahertz in einer so genannten Allgemeinzuteilung dem Markt zur Verfügung gestellt. Damit könne jeder die Frequenzen kostenlos und ohne Antrag nutzen, sofern die Bestimmungen der
Allgemeinzuteilung eingehalten würden, teilt die Behörde mit.
Schluss mit Kabelsalat
Die UWB-Technologie kann künftig die lästige Verkabelung per USB ersetzen. Sie stellt extrem breitbandige Funkübertragungswege zur Verfügung. Allerdings können damit nur wenige Meter überbrückt werden, da UWB mit einer äußerst geringen Strahlungsleistung auskommt. Für die kabellose Vernetzung von Büros, kleinen Wohnungen, oder auch Fahrzeugen reicht es jedoch allemal. Per UWB können künftig Multimedia-Daten drahtlos in Echtzeit übermittelt und Hardware, wie Drucker, Faxe, Monitore, Tastaturen oder Mäuse ins Netzwerk eingebunden werden.
Großer Frequenzbereich
Das von der Bundesnetzagentur nun zugewiesene Spektrum fällt ungewöhnlich breit aus: Ursprünglich war ein Frequenzbereich von 3,1 bis 10,6 Gigahertz vorgesehen. Die Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwendungen genutzt und die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Die Frequenznutzungsbestimmungen seien daher komplex und sehen den Einsatz moderner Techniken vor, um dem Schutz anderer Funkdienste Rechnung zu tragen. Man werde die Auswirkungen der UWB-Nutzung intensiv beobachten, um die betrieblichen und technischen Parameter für UWB gegebenenfalls zu modifizieren.
Aleksandra Leon