Usenet-Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen - dies bestätigte jetzt das Düsseldorfer Oberlandesgericht (AZ: I-20 U 95/07) in einem aktuellen Urteil und hob damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz auf.
In erster Instanz verloren
Die Plattenfirma EMI hatte gegen den Alsbacher Usenet-Anbieter United Newsserver wegen Verletzung von Urheberrechten auf Unterlassung geklagt. Da der Provider jedoch widersprach, landet der Fall beim Landgericht Düsseldorf. In einem Eilverfahren gaben die Richter EMI Recht und erließen eine einstweilige Verfügung gegen United Newsserver. Doch auch gegen diese Entscheidung ging das Unternehmen juristisch vor und landete beim Düsseldorfer Oberlandesgericht. Dort sahen die Richter die Sachlage nun anders und hoben die einstweilige Verfügung der Vorinstanz auf. In einem ähnlichen Verfahren von Sony BMG gegen den Usenet-Betreiber widersprach auch das Oberlandesgericht München der Rechtsauffassung der
Musikindustrie.
Gemeinsame Lösung finden
"Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist", sagte United Newsserver-Betreiber Heinz-Dieter Elbracht nach der neuen Entscheidung. Das
Usenet sei ein Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. "Deshalb sollte es im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht werde, damit Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten zukünftig unterbunden werden können", so der Apell des Geschäftsführers.
Michael Friedrichs