Seitdem im vergangenen Jahr die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen zaghaften
Vorstoß in Sachen unerlaubter Telefonwerbung wagte, hat sich nicht viel verändert. Noch immer werden Millionen von arglosen Deutschen Handy-Verträge, Versicherungen, Lotterielose und Zeitschriftenabonnements durch die Telefonleitung untergeschoben. Aufgrund eines neu veröffentlichten Urteils des Landgerichts Braunschweig nutzen die Verbraucherzentralen nun die Gunst der Stunde, um ihre Forderungen nach einem umfassenden Telefonwerbungsverbot zu bekräftigen.
Verträge dennoch gültig
Demnach geht das Vorhaben des Justizministeriums den Verbraucherschützern nicht weit genug: Die neue Gesetzesvorlage sieht für unerbetene Anrufe eine Bagatellgrenze von 200 Euro vor, in Einzelfällen kann aber auch ein Bußgeld in Höhe von bis 50.000 Euro vorkommen. Außerdem soll die Unterdrückung der übermittelten Rufnummer mit Sanktionen belegt werden. Größter Streitpunkt zwischen der Regierung und deutschen Verbraucherzentralen ist jedoch weiterhin die Frage nach der Gültigkeit telefonisch geschlossener Verträge: "Das Bündel der von Frau Zypries vorgesehenen Maßnahmen ist richtig und gut. Es ist aber nur wenig wert, wenn die effektivste Maßnahme im Köcher bleibt", sagt Gerd Billen, Vorstand des deutschen Verbraucherdachverbandes. Obwohl viele der Verträge auf unlauterem Weg zustande gekommen wären, seien sie - in einigen Fällen unwiderruflich - gültig.
Auch einer generelle Widerrufsfrist von 14 Tagen stehen die Verbraucherzentralen kritisch gegenüber und fordern für die Rechtsgültigkeit der Verträge eine obligatorische Bestätigung des Angerufenen – in Textform per Brief, E-Mail oder Fax. Der Appell einer schriftlichen Bestätigung wird mittlerweile auch von den Verbraucherministern der Länder unterstützt.
Urteil: Beratungspflicht – ja! Telefonwerbung – nein!
Ein Nachgeben der Forderung scheint auch in Anbetracht des neuen Rechtsspruchs (Az.: 21 O 2945/07) mehr als sinnvoll. Das Landgericht Braunschweig hatte am 8. Januar ein Urteil gegen die Deutsche BKK erwirkt. Da Krankenkassen ihren Mitgliedern gegenüber eine Beratungspflicht obliegt, dachte sich die BKK, auch die gezielte Unterbreitung von Angeboten für private Krankenzusatzversicherungen gehöre zu ihrem Aufgabengebiet. Fehlanzeige, befand nun das Gericht und erteilte den wettbewerbswidrigen Anrufen eine Absage. Unberührt ließe das Urteil aber die Frage der Wirksamkeit der am Telefon abgeschlossenen Versicherungen, bemängeln die Verbraucherzentralen.
André Vatter