Dienstag, 15.01.2008 08:31

Warum eBay Auktionen von Ex-Mitgliedern löscht

aus dem Bereich Sonstiges
Seit Ende November 2007 erreichen die Redaktion immer wieder Leserbriefe von eBay-Mitgliedern, die sich über eine sonderliche Praxis der Handelsplattform beschweren. Nach getätigtem Kauf verschwinden die Infoseiten gewonnener Auktionen. Anstelle der Produktbeschreibung bietet eBay nun eine Fehlermeldung mit dem lapidaren Kommentar: "Dieses Angebot wurde entfernt oder ist nicht mehr verfügbar. Wenn das Angebot von eBay entfernt wurde, betrachten Sie es bitte als storniert."

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Ausgeschlossene Mitglieder

Nicht alle Auktionen verschwinden spurlos, lediglich solche, die von später ausgeschlossenen Mitgliedern initiiert worden waren. Ausgeschlossen werden aber all diejenigen, die vor allem durch eine Überzahl schlechter Bewertungen, durch unseriöse Angebote oder Betrugsverdacht auffallen. Käufer, die auf einen solchen Verkäufer mit nicht ganz so weißer Weste herein gefallen sind, haben nach Auktionende schlechte Karten und fragen sich zu Recht: Warum, um Gotteswillen, löscht eBay die Auktionen von dubiosen Anbietern, wenn womöglich bald ein Rechtsstreit im Raum steht?

Schutz – keine Beweisvernichtung

Eine Anfrage von onlinekosten.de brachte Licht in diese Angelegenheit. "Es handelt sich um einen Bug", sagte eine Sprecherin des Auktionshauses. "Ursprünglicher Plan war es, geprellte Käufer am Checkout-Prozess zu hindern, damit keine Geldüberweisungen an ausgeschlossene Mitglieder erfolgen können." In anderen Worten: Was den Käufern bisher als Praxis der Beweisvernichtung erschien, sollte in Wirklichkeit ihrem Schutz dienen. "Wir haben zu keinem Zeitpunkt Beweise vernichtet. Bei Rechtsverstößen arbeitet eBay eng mit den ermittelnden Behörden zusammen. Alle Auktionen sind weiterhin im System gespeichert – auch wenn einige von ihnen durch die Mitglieder nicht mehr eingesehen werden können. Bei einer Unstimmigkeit können die Daten der Auktion an die entsprechenden Stellen weiter geleitet werden", so die Sprecherin weiter.

Screenshot als Sicherheit

Doch scheinbar ist das Unternehmen mit seinen Bemühungen über das Ziel hinausgeschossen – immerhin bestätigte eBay nun, dass man daran arbeite, die radikale Veränderung wieder rückgängig zu machen. Je nach Ursache der Suspension sei die Ordnung in der Auktionsansicht bereits wieder hergestellt. Bis zur vollständigen Reparatur rät onlinekosten.de daher allen Mitgliedern, die auf Nummer sicher gehen wollen, noch vor Abgabe eines Gebotes einen Screenshot der Artikelbeschreibung anzufertigen. Darüber hinaus lohnt sich immer ein Blick in den eBay-Ratgeber für sicheres Handeln.
André Vatter
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