Wer heute seine Privatsphäre bewahren möchte, muss schon kreativ werden. Dank der seit Neujahr geltenden Vorratsdatenspeicherung steht die gesamte
Bevölkerung unter Generalverdacht, denn alle Kommunikationsdaten werden jetzt grundsätzlich für ein halbes Jahr gespeichert, ohne dass ein Verdacht vorliegen muss. Bei Handytelefonaten werden nicht nur Zielrufnummer und Zeitpunkt festgehalten, auch die Standorte beider Seiten bei Gesprächsbeginn werden mitprotokolliert. Dabei bleibt Vater Staat wenigstens seinem Gleichbehandlungsgrundsatz treu, denn auch Journalisten, Ärzte, Anwälte und andere Vertrauensberufe werden von der Vorratsdatenspeicherung nicht verschont. Grund genug für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem staatlichen Wissensdurst den Kampf anzusagen.
Verwirrspiel mit Big Brother
Um sich Big Brothers Blick zu entziehen, scheint Verwirrung die richtige Taktik – dachte man wohl beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und hat jetzt eine
Handykarten-Tauschbörse ins Leben gerufen. Kostenlos und ehrenamtlich organisieren die Mitglieder des Arbeitskreises das völlig legale Angebot. Das Prinzip ist einfach: Wer teilnehmen möchte, sendet eine registrierte Prepaid-Handykarte mit mindestens zehn Euro Guthaben, zusammen mit PIN und frankiertem Rückumschlag an den Arbeitskreis. Ein paar Tage später erhält er im Tausch dafür die Prepaid-Karte eines anderen Teilnehmers. So kann er zumindest gewissermaßen anonym telefonieren, denn die genutzte Karte ist nicht auf ihn registriert. Der Arbeitskreis selbst sammelt keinerlei Daten über die Tauschpartner, sodass nicht nachvollziehbar ist, welcher Teilnehmer mit wessen Handykarte telefoniert.
Schutz mit Risiko
Dem Arbeitskreis zufolge schützt der Handykarten-Tausch vor Missbrauch der eigenen Daten, vor Datenpannen und der ausufernden Neugier des Staates. Allerdings birgt die einfache Lösung auch Tücken. Beim Kauf einer Prepaidkarte werden die persönlichen Daten des Käufers registriert und der Vertrag bleibt auch nach der Tauschaktion bestehen. So telefonieren die Teilnehmer also nicht anonym, sondern nur unter fremdem Namen. Davon abgesehen, dass so keine Kundenbetreuung in Anspruch genommen werden kann und der ursprüngliche Besitzer die Karte jederzeit sperren oder kündigen kann, ist auch nicht ausgeschlossen, dass mit der eingesandten Karte Missbrauch getrieben wird. Das kann dazu führen, dass ein Teilnehmer des Handykarten-Tauschs zu Unrecht einer Straftat bezichtigt wird. Dieses Risiko bestehe allerdings bei jedem Verkauf eines Handys oder Kraftfahrzeugs und dürfte recht gering sein, heißt es dazu auf der Website des Arbeitskreises.
Laut Bundesnetzagentur hat der Staat im Jahr 2006 mehr als drei Millionen mal Kundendaten der Telekommunikationsanbieter abgerufen und mehr als 1.000 Behörden seien abfrageberechtigt. Am 31. Dezember wurde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein von mehr als 30.000 Bürgern unterstützter
Eilantrag eingereicht, der das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stoppen soll.