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Vorausgegangen war im Frühjahr 2007 die Einleitung eines Verfahrens der EU-Kommission gegen den amerikanischen Konzern. Die europäischen Wettbewerbshüter hatten gerügt, dass die Preise in Großbritannien um rund zehn Prozent teurer sind als in der EU-Zone. Zuvor hatte die britische Verbraucherschutzorganisation Which? bei der EU-Kommission offiziell Beschwerde eingereicht. In Deutschland kosten von iTunes zum Download angebotene Songs derzeit üblicherweise 99 Cent.
EU-Kommission stellt Verfahren gegen Apple ein
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in einer von der EU-Kommmission herausgegeben Stellungnahme: "Die Kommission begrüßt Lösungen, durch die der Verbraucher in den Genuss eines echten Binnenmarkts für Musikdownloads kommt." Bisher können iTunes Nutzer Musikdownloads nur über die jeweils länderspezifischen iTunes Onlinestores ordern. Geprüft wird der Wohnsitz der Verbraucher von Apple mittels der Kreditkarten, die für die Bezahlung von iTunes Käufen benötigt werden. Die EU-Kommission hatte es als Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht angesehen, dass die Konsumenten den Ort ihres Kaufes nicht frei wählen konnten.
Die Prüfung durch die europäischen Wettbewerbsbehörden hatte jedoch ergeben, dass diese länderspezifische Beschränkung nicht das Ergebnis einer Absprache zwischen Apple und den großen Plattenfirmen sei. Vielmehr hatte Apple diese Trennung aus Urheberschutzgründen in den jeweiligen Ländern so eingerichtet. Nach Angaben von Apple seien die höheren Preise in Großbritannien damit zu erklären, dass der amerikanische Konzern den Plattenfirmen derzeit höhere Lizenzpreise für Verkäufe in Großbritannien zahlen müsse als in den anderen europäischen Ländern. Apple werde daher die Zusammenarbeit mit jeder Plattenfirma überdenken, die ihre Preise nicht an das in der EU-Zone übliche und niedrigere Preisniveau anpasst. Steve Jobs, Apple Frontmann, verkauft dieses Vorgehen als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem gesamteuropäischen Musikmarkt.


