Der Webhosting-Anbieter
UD Media wird in diesem Jahr keine Verbindungsdaten auf Vorrat speichern. Das teilte heute Geschäftsführer Ronny Schick mit. Das Unternehmen nutzt dafür eine Übergangsregelung im geänderten
Telekommunikationsgesetz (TKG), demnach die Vorratsdatenspeicherung für die Hosting- und E-Mail-Anbieter erst ab ersten Januar 2009 verbindlich vorgeschrieben ist. Zudem läge derzeit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine
Verfassungsbeschwerde vor, die möglicherweise noch zu Änderungen führen werde, begründet UD Media sein Vorgehen.
Übergangsregelung
Das seit Jahresanfang in Kraft getretene geänderte und nicht minder umstrittene TKG verlangt von Telekommunikationsanbietern umfassende Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Der neue Paragraph 113a regelt im Detail, welche Daten dies sind. Unter die Neuregelung fallen unter anderem auch sämtliche E-Mail-Verbindungsdaten. So sind Provider nicht nur verpflichtet zu speichern, wer wem wann eine E-Mail geschickt hat, sondern sogar noch, wann und mit welcher IP-Adresse der Empfänger sein Postfach abgerufen und die E-Mail erhalten hat. Anders als Telefonie-Provider müssen Anbieter von Hosting- und E-Mail-Diensten die
Speicherpflicht erst ab dem ersten Januar 2009 erfüllen.
Kritik an der Vorratsdatenspeicherung
"Wer im Internet anonym bleiben will, kann das auch nach der Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung tun", kritisiert UD Media-Chef Ronny Schick das neue Gesetz. Ihren Zweck, nämlich eine Eindämmung von Terrorismus und Kriminalität, könne diese Regelung daher gar nicht erfüllen. Auch bei Oliver Süme, Vorstand des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco, stieß das Thema
Vorratsdatenspeicherung auf wenig Gegenliebe. Kriminelle könnten beispielsweise die Speicherung leicht umgehen, indem sie sich beispielsweise einen eigenen Mail-Server anschafften oder zum Telefonieren und E-Mailen in eine Telefonzelle oder Internet-Café um die Ecke gingen. Auch Universitäten seien von der Speicherpflicht ausgenommen.