Wer sich und sein Leben im Internet präsentiert, muss auch damit leben, dass andere Internetnutzer im Netz öffentlich darauf antworten. Zu diesem
Urteil kam jetzt das Berliner Landgericht, das über einen tierischen Fall entscheiden musste.
Streit unter Katzenfreunden
Ein Streit zwischen Katzenfreunden brachte den Stein ins Rollen. Nachdem ein Käufer einen Stubentiger von einer Züchterin übernommen hatte, machte er sich daran, das gemeinsame Leben mit dem Tier in diversen Foren zu veröffentlichen – unter Nennung des eigenen Namens und durch Fotos reich bebildert. Als die Katze nach einem halben Jahr erkrankte, nahm die Züchterin das Tier zurück, um wiederum im eigenen Forum selbst über den Vorfall zu berichten. Dabei fiel auch der Name des Käufers, der sich daraufhin in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah und sogleich gerichtlich eine einstweilige Verfügung gegen die Züchterin erwirkte.
Selbst die Anonymität aufgegeben
Doch wie das Gericht nun urteilte, sei der Vorwurf unhaltbar. Zwar verbietet das Allgemeine Persönlichkeitsrecht "über rein private Umstände einer Person identifizierend in einem Internet-Forum zu berichten". Jedoch gilt etwas anderes, "wenn die genannte Person von sich aus ihre Anonymität aufgegeben hat und zahlreiche Postings in einem Internet-Forum vornimmt". Anders ausgedrückt: Wer sich mitteilungsbedürftig auf Forendiskussionen einlässt, dabei seinen Namen und Details des eigenen Privatlebens preisgibt, muss auch damit rechnen, dass andere diese Informationen öffentlich weiterverwenden.
André Vatter