Freitag, 21.12.2007 12:26

Bundesnetzagentur entscheidet über Anschlüsse

aus dem Bereich Breitband
Die Bundesnetzagentur in Bonn, zuständig für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes, hat heute über den Mustervertrag der Deutschen Telekom entschieden, der den Zugang der Mitbewerber zu den Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) regelt. Für eine schnelle Schaltung von DSL-Zugängen sind die dort enthaltenen beiderseitigen Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung. In einigen Punkten wurde der Vertrag von der Netzagentur geändert - zudem wurde die Möglichkeit finanzieller Sanktionen eingeführt.

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Planungssicherheit

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist durch den nun in abgeänderter Form vorliegenden Standardvertrag ein fairer Interessenausgleich für beide Seiten gegeben. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte, dass die Konkurrenten der Telekom nun nicht mehr zeitaufwändig mit der Telekom über die TAL-Zugänge verhandeln müssten, sondern konkret Bestellungen auf Grundlage des Mustervertrages abgeben könnten. Damit der gesamte Prozess rund um die TAL-Zugänge effektiver abläuft, hat die Bundesnetzagentur die Möglichkeit finanzieller Sanktionen in die Regelungen eingebracht. Einerseits sollten die Telekom-Wettbewerber dazu gebracht werden, ihre TAL-Bestellungen genauer zu planen. Die Telekom andererseits sollte dazu gebracht werden, fristgerecht bestellte TAL-Zugänge bereitstellen zu können. Die Bundesnetzagentur erhofft sich durch die eingefügten Vertragsänderungen, dass einschlägige Probleme - wie die derzeitigen Verzögerungen bei der Schaltung von DSL-Anschlüssen - damit der Vergangenheit angehören.

Aufwändige Vertragsprüfung

Die Bundesnetzagentur hatte in einem aufwändigen Verfahren den von der Deutschen Telekom vorgelegten Standardvertrag geprüft. Im April 2007 sollte die Telekom nach der Aufforderung der Bundesbehörde den Standardvertrag eigenständig in einigen Punkten ändern. Da die von der Telekom durchgeführten Vertragsänderungen den Ansprüchen der Bundesnetzagentur nicht genügten, hatte diese nun selbst die noch ausstehenden Änderungen eingefügt. Die heute ergangene Entscheidung bindet die Deutsche Telekom bis zum Februar 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Standardvertrag nicht eigenständig geändert werden.

Trotz des jetzt in endgültiger Form vorgelegten TAL-Zugangsvertrages steht noch eine Entscheidung der Agentur zu den Missbrauchsklagen von Arcor und Telefónica aus. Im diesem Zusammenhang appellierte Kurth noch einmal an die Telekom, den derzeitigen Auftragsstau "so schnell wie möglich abzuarbeiten".
Jörg Schamberg
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