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Montag, 28.01.2008 10:30

Ratgeber: Mit dem DSL-Anschluss umziehen

aus dem Bereich Breitband

Preise basieren auf Angaben von Anfang 2008

Mehrere Tausend Menschen in Deutschland ziehen jährlich um. Sei es wegen eines neuen Jobs, dem Auszug aus Hotel Mama, dem Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie oder schlicht der Liebe wegen. Doch was tun mit dem vielfach vorhandenen DSL Anschluss? Etliche Leser von onlinekosten.de klagen in unserem Forum über längere Zeiten ohne Internet nach dem Umzug oder ungewollte Vertragsverlängerungen. Deshalb hat unsere Redaktion bei den großen DSL Anbietern mit langen Vertragsbindungen nachgefragt, wie es bei ihnen aussieht in Sachen Umzugsservice, Kosten für den DSL-Umzug sowie bei den Vertrags- und Kündigungsbedingungen.


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T-Home_label.jpg T-Home-Kunden, die einen Wohnungswechsel planen, sollten sich einige Wochen vor dem Wonungswechsel beim Umzugsservice des Anbieters melden. Dies kann online, aber auch über die T-Home-Hotline oder in den Telekom-Shops geschehen. Steht gar der Umzug in ein eigenes, neu gebautes Haus an, so steht bei T-Home auch ein eigener Bauherren-Service als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Normalfall erfolgt die Umschaltung auf die neue Adresse innerhalb weniger Tage. Die Telekom ist selbst Inhaber der sogenannten letzten Meile und nicht auf weitere Zwischenstationen angewiesen, so dass Verzögerungen in der Regel vermieden werden.

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Bei Umzug neuer Vertrag nötig

An der neuen Adresse fallen Kosten von einmalig 59,95 Euro für den Telefonanschluss an, für den DSL-Anschluss selbst entstehen derzeit keine Bereitstellungsgebühren. Bei einem Umzug muss der Vertrag faktisch gekündigt werden, da er an den Anschluss in der alten Wohnung gebunden ist. Eine Rufnummernmitnahme ist nur im gleichen Ortsnetz möglich. Die Laufzeit des Vertrages beginnt von Neuem bei einem Wechsel in einen anderen T-Home-Tarif. Auf Anfrage von onlinekosten.de räumte ein T-Home-Sprecher auch die Möglichkeit des "Freikaufens" aus einem Vertrag ein: Gegen Zahlung eines bestimmten Betrages, der geringer ausfalle als die Summe der noch ausstehenden Grundgebühren, könne man aus dem Vertrag herauskommen. Der Erfolg hängt hier jedoch auch von der Kulanz des jeweiligen Ansprechpartners bei T-Home ab.

Kulanzspielraum ist groß

T-Home-Kunde Horst S. (Name von der Redaktion geändert) musste diese Erfahrung auch machen. Er hatte das Call&Surf Comfort Plus Paket der Telekom für knapp 50 Euro gebucht und surfte mit einer Bandbreite von 16.000 Kilobit pro Sekunde (Kbit/s) im Internet. Als er erfuhr, dass am neuen Wohnort nur eine Leitung mit sechs Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Downstream zur Verfügung stünde, die zu seinem Verdruss zudem nur die Hälfte des versprochenen Leitungsmaximums hergab, rief er mehrfach bei der T-Home-Hotline an. Das Ergebnis war erschreckend: jedes Mal erhielt er bezüglich seiner Umzugssituation unterschiedliche Auskünfte. Ein Hotline-Mitarbeiter riet ihm sogar, an einen Ort zu ziehen, wo DSL mit höchster Bandbreite verfügbar sei.

Laut Hotline-Auskunft hätte er seinen Vertrag nicht kündigen oder herunterstufen können, sondern den gleichen Tarif trotz geringerer Leistung weiterhin bezahlen müssen. Erst nach Drohung, einen Rechtsanwalt einzuschalten und einem direkten Anruf bei der T-Home-Zentrale erreichte er ein kulantes Einlenken seitens T-Home. Ergebnis: Die Bereitstellungsgebühr von 59,95 Euro müsse er nicht zahlen, der Tarif würde auf knapp 40 Euro reduziert. Aus dem Vertrag selber kam er jedoch nicht heraus. Dieser wurde um 24 Monate verlängert. Dieses Beispiel zeigt, dass einiges an Kulanzspielraum bei T-Home vorhanden ist.

T-Home kann sich auch kulant zeigen, wenn zwei Personen zusammen ziehen und beide bisher einen DSL Anschluss von T-Home nutzten. Nach Angaben eines Unternehmenssprechers könnte ein Vertrag dann wegfallen und zwar ohne Ausgleichszahlungen für die restlichen noch ausstehenden Grundgebühren leisten zu müssen.

Sonderkündigungsrecht

Ist der neue Wohnort noch nicht für DSL erschlossen, kann der T-Home-Kunde ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Laut T-Home sei eine Sonderkündigung außerdem möglich, wenn bestimmte Bandbreiten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen für einen bestimmten Bandbreitenkorridor garantiert werden, unterschritten würden.

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