Samstag, 15.12.2007 18:37

SPD stimmt Online-Durchsuchung womöglich zu

aus dem Bereich Sonstiges
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy geht von der Zustimmung seiner Fraktion zur umstrittenen Online-Durchsuchung aus. "Die SPD war nie prinzipiell dagegen", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses der "BZ am Sonntag". "Aber weil es hier um rechtliches Neuland geht, wollen wir die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten." Dem hätten sich inzwischen die Union und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) angeschlossen. "Dann können wir das neue BKA-Gesetz im Frühjahr 2008 fertigstellen", sagte Edathy.

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Kein Nein vom Richter?

Er erwarte von der Entscheidung der Karlsruher Richter "kein grundsätzliches Nein zur Online-Durchsuchung, sondern Leitlinien für Umfang und Voraussetzung einer solchen Maßnahme". Für die SPD sei klar, dass der Staat Online-Durchsuchungen von Computern nur gegen internationalen Terrorismus und Menschenhandel, nicht aber gegen Bagatelldelikte anwenden dürfe. Der Kernbereich des privaten Lebens müsse geschützt bleiben: "Es wird keine staatliche Peepshow geben, der gespeicherte Liebesbrief bleibt für die Ermittler tabu." Ein Richter müsse zwingend in die Datenauswertung eingebunden werden, sagte Edathy.

Wie oft soll's denn sein

Zu der Zahl der zu erwartenden Online-Durchsuchungen sagte Edathy: "Nach dem neuen Gesetz dürfte das selten vorkommen." Er erwarte einen "niedrigen zweistelligen Bereich". Für jeden Fall müsse eine aufwändige Software maßgeschneidert werden, die Auswertung dauere Monate.

Bei der akustischen Wohnraumüberwachung, die ebenfalls im BKA-Gesetz neu geregelt werden soll, solle es beim Mithören im Wohnraum ein so genanntes Richterband geben, sagte der SPD-Politiker. "Wenn der Beamte feststellt, im Gespräch geht es nicht um die Vorbereitung einer Straftat, sondern zum Beispiel um den Zustand der Ehe, lässt der Ermittler zwar das Band weiterlaufen, hört aber selbst nicht weiter zu", sagte Edathy.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin sagte dazu, dies sei "die Privatmeinung von Herrn Edathy". Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sei der Einsatz eines sogenannten Richterbandes bei der akustischen Wohnraumüberwachung nicht zulässig.

Keine privaten Gespräche

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 zum so genannten großen Lauschangriff geurteilt, dass in Privatwohnungen nur gelauscht werden darf, wenn anzunehmen ist, dass keine Gespräche aus dem Kernbereich privater Lebensführung abgehört werden. Linksfraktionsvize Petra Pau kritisierte in Berlin, die SPD knicke in einer zentralen Bürgerrechtsfrage ein.
Aleksandra Leon / afp
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