Freitag, 14.12.2007 15:29

Der Campus schreit auf: studiVZ ändert AGB

aus dem Bereich Computer
Nicht mehr lange, dann gelten bei Deutschlands größtem Studierenden-Netzwerk neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzrichtlinien. Nutzer wie Presse schreien auf, sehen die persönlichen Daten der Mitglieder in Gefahr. Eine Politikerin wittert gar einen "Daten-Supergau". Zurecht?

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Das kostenlose studiVZ wächst und wächst. Aktuelle Klick-Statistiken des IVW bescheinigen der Community im November satte 5,3 Milliarden Klicks und 151,9 Millionen Besuche. Dennoch scheinen die Kassen des Eigentümers Holtzbrinck ("Die Zeit", "Handelsblatt") nicht richtig klingeln zu wollen. Dieser investierte angeblich eine zwei- bis dreistellige Millionensumme, um das studiVZ sein Eigen nennen zu dürfen.

Ab dem 20. Dezember haben die Mitglieder des studiVZ zwei Wochen Zeit, den neuen AGB und Datenschutzrichtlinien zuzustimmen. Tun sie dies nicht, erhalten sie ab 9. Januar 2008 keinen Zugriff mehr auf ihren Account. Bisher sind keine Details darüber bekannt, welche genauen Änderungen vorgenommen werden sollen. Es steht nur fest, dass ein Reformpaket geschnürt wird, dass personalisierte Werbeformen ermöglicht. "Nur so" könne man studiVZ "auch zukünftig kostenfrei anbieten".

Deeskalation

Zwei der Geschäftsführer des studiVZ, Dennis Bemmann und Michael Brehm, sind derzeit bemüht, den Trubel um die AGB-Politur ein wenig zu dämpfen und haben einen Link zu einer Informationsseite auf der Startseite des Portals platziert. Auf die Frage, ob persönliche Daten an Fremdfirmen weitergegeben würden, antworten die Macher des studiVZ mit einem klaren "Nein" - "Für uns ist der Schutz der persönlichen Daten unserer Mitglieder das höchste Gut", so Bemmann und Brehm. Außerdem werde es bei studiVZ "niemals eine optionale Freigabe der Userprofile an Dritte geben." Aufatmen also? Die Öffentlichkeit ist skeptisch. So setzt studiVZ in den Augen von "Spiegel Online" auf "Schnüffel-Werbung". Die Online-Ausgabe der Zeitung "Die Welt" sieht es noch dramatischer.

Unter Punkt sieben der neuen Datenschutzerklärung hieße es: "Ich willige ein, dass studiVZ Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten von mir an Dritte weitergibt, wenn und soweit die Übermittlung der Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder infolge von Gerichtsentscheidungen zulässig ist." Ob hiermit ein Verkauf der Nutzerdaten gemeint sei, dementierte studiVZ postwendend.

Es bleibt dem Nutzer überlassen, ob er den neuen Richtlinien und Geschäftsbedingungen zustimmt. Bevor die Öffentlichkeit neu und alt nicht ausgiebig miteinander verglichen hat, sollte man die Zustimmung zurückhalten. Und sich gegebenenfalls den 9. Januar im Kalender rot anstreichen.
Michael Müller
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