Die Websites google.de und google.com bleiben
Arcor-Kunden bis auf weiteres erhalten. Das hat die dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main heute entschieden. Sie lehnte einen
Antrag auf Sperrung der Suchmaschinen-Seiten ab, den die Huch Medien GmbH gestellt hatte.
Juristischer Schachzug
Das in Mainz ansässige Unternehmen betreibt selbst die Sexseite www.ueber18.de und begründet den juristischen Schachzug wie folgt: Mit google.de und google.com könnten Minderjährige sekundenschnell tausende von tier- und sonstige pornografische Bilder aufrufen. Das verstoße gegen geltende Jugendschutz-Bestimmungen. Schließlich habe noch im Oktober eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt verfügt, dass
Arcor die pornografische
Website www.youporn.com zu sperren habe. Geschäftsführer Tobias Huch: "Eine solche Rechtsprechung ist (…) unverständlich. Wir werden deshalb gegen den Beschluss Beschwerde einlegen".
Kein Vertrag, kein Vorteil
Die dritte Zivilkammer sieht hingegen keinen Handlungsbedarf. Der Provider habe weder einen finanziellen Vorteil von dem fraglichen Material noch eine vertragliche Beziehung zu Google. Arcor biete selbst keine pornografischen Schriften an, sondern stelle "lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her", heißt es im
Beschluss (Az.: 2-03 O 526/07). Diese "inhaltsneutrale Leistung" reiche für eine einstweilige Verfügung nicht aus.
Huch bezeichnet die Entscheidung als "schwere Schlappe" für den Jugendschutz. Die weitere Verfolgung des Falls könnte die Brieftasche des Moral-Erotikers jedoch erheblich schmälern: Den auf 25.000 Euro festgesetzten Streitwert haben die Richter auf 100.000 vervierfacht.
Dorothee Monreal