Es geschah zu nachtschlafender Zeit in der Nacht zu einem Sonntag um 3.37 Uhr: Ein anonymer Leser gab einen negativen Kommentar im medienkritischen
Blog des Journalisten Stefan Niggemeier ab. Der Blogeintrag richtete sich gegen das Unternehmen Callactive GmbH, Produzent von Anrufgewinnspielsendungen bei Sendern wie Viva und MTV. Das Unternehmen schlug zurück und Niggemeier erhielt am 3. September eine einstweilige Verfügung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.
Einstweilige Verfügung trotz Löschung des Kommentars
Niggemeier selbst ist bewusst, dass der anonyme Kommentar in seinem Blog unzulässig war, doch zeigt er dennoch Unverständnis über die Haltung des Landgerichts. Bereits nach der routinemäßigen Durchsicht des Blogs am frühen Sonntagvormittag gegen 11 Uhr hatte Niggemeier den Kommentar umgehend entfernt. Die einstweilige Verfügung untersagt es Niggemeier die betreffende Äußerung weiter zu veröffentlichen.
Vorherige Kontrolle von Blog-Kommentaren
Nach Ansicht des Landgerichts hätte Niggemeier als Blogbetreiber bereits im Vorfeld die Pflicht gehabt alle Beiträge zu prüfen. Zumal in dem Blog auch anonyme Beiträge unter Pseudonym möglich seien. Besonders bei brisanten Themen sei eine Prüfung der Kommentare vor der Veröffentlichung geboten. Bei harmlosen Themen könnte auf eine Vorabprüfung gegebenenfalls verzichtet werden. Laut Niggemeier hatte ein Richter ihm den Vorschlag gemacht, doch nachmittags mal zwei bis drei Stunden zu investieren und dann die angefallenen Kommentare zu moderieren. Callactive dagegen hatte argumentiert, dass durch den provozierenden Artikel Niggemeiers über die TV-Produktionsfirma, Leser geradezu verleitet worden seien, negative Kommentare in dem Blog abzugeben.
Blogbetreiber kämpft für offene Diskussion im Internet
Journalist Niggemeier selber sieht die Diskussionskultur im Internet bedroht, wenn sich die Haltung des Hamburger Landgerichtes durchsetzen sollte. Bei kritischer Berichterstattung über ein Unternehmen könnte das Unternehmen selbst gezielt auf die Schließung des Kommentarbereichs in einem Blog hinarbeiten: Sie müssten nur anonym einen unzulässigen Beitrag verfassen und dann juristisch gegen den Blogbetreiber vorgehen. Niggemeier hat in seinem Blog bereits angekündigt, dass er Berufung gegen das Urteil einlegen wird.
Jörg Schamberg