Freitag, 07.12.2007 14:06

BGH-Urteil: Keine Kopier-Abgaben auf Drucker

aus dem Bereich Sonstiges
Konsumenten können sich - vorerst - freuen. Die Gefahr einer teils massiven Verteuerung von Druckern durch die Erhebung einer Kopier-Pauschale ist vom Tisch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Entscheidung vom 7. Dezember eine solche Abgabe abgelehnt. Für die Branche ist dies eine wichtige Entscheidung, da in diesem Jahr in Deutschland rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft werden.

Anzeige
Klage gegen Druckerhersteller

Druckerhersteller Hewlett-Packard (HP) hatte sich durch die deutschen Gerichtsinstanzen bis vor den BGH, das zuständige oberste Gericht, geklagt, um die Pauschale abzuwehren. HP stellte sich damit gegen die Pläne der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die je nach Druckerleistung Urheberrechtsabgaben auf Druckkopien in Höhe zwischen zehn und 300 Euro gefordert hatte. Die VG Wort hatte mehrere Druckerhersteller verklagt rückwirkend ab 2001 diese Beträge zu zahlen. Für Kopierer und Scanner erhebt die VG Wort bereits Abgaben. Diese Praxis sollte auch auf Drucker ausgeweitet werden.

Doppelte Belastung für Verbraucher

"Diesem fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt", so der Kommentar von Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Rohleder argumentierte, dass Drucker nicht hauptsächlich zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genutzt würden. Dafür wäre ein Scanner geeigneter. Auf diese erhebt die VG Wort aber schon Abgaben. Eine doppelte Belastung der Konsumenten sieht die BITKOM als unzumutbar an. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits in einer vorhergehenden Entscheidung zugunsten der Hersteller Epson, Kyocera, Mita und Xerox entschieden.

Ausverkauf des Urheberrechts

Die VG Wort, die in Deutschland die Urheberrechte von 360.000 Autoren und 8000 Verlagen vertritt, sprach dagegen in einer ersten Stellungnahme zu dem Urteil von einem Ausverkauf des Urheberrechts. Dennoch sei das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen. Eine Verfassungsbeschwerde werde jetzt geprüft. VG Wort-Vorstand Ferdinand Melichar äußerte sein Unverständnis darüber, dass Drucker als einzige aus der Sparte der Aufnahmegeräte ausgenommen werden sollen. Melchiar kündigte an, dass die Abgaben dann in den anderen Bereichen erhöht werden müssten, damit eine angemessene Entlohnung der Verfasser urheberrechtlich geschützter Werke möglich ist. Die VG Wort sieht aber durch die am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Urheberrechtsnovelle weiterhin die Möglichkeit auch Abgaben auf Drucker zu erheben.
Jörg Schamberg
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

DSL Anschluss
DSL 2000 für Einsteiger, DSL 6000 für Normalsurfer oder DSL 16000 für Internetprofis.
Welcher Internetanschluss von welchem Internet Provider ist geeignet?
Der DSL Anbieter Vergleich zeigt: Die Auswahl ist groß
Internet per VDSL
Die DSL-Anbieter rüsten auf:
Mit ihren VDSL Angeboten bieten die Provider Highspeed-Internet mit bis zu 50 Mbit/s in vielen Gebieten.
Jetzt T-Home VDSL Verfügbarkeit prüfen oder den Ausbau von 1und1 VDSL, Alice VDSL und Vodafone VDSL checken.
Root Server
Mit einem Root Server haben Sie vollen Zugriff und richten ihren Dedicated Server komplett selbst ein.
Einfach einen Apache Server oder einen Webserver mit Windows Server 2003 erstellen - sie haben freie Hand.
Auch vServer sind kein Problem. Mit Plesk oder Confixx ist die Konfiguration schnell erledigt.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs