Im Oktober hatte die EU-Kommission europäische Airline-Angebote im Netz genauestens unter die Lupe genommen. Ergebnis: rund die Hälfte von Ihnen wiesen Unregelmäßigkeiten in Sachen Preisangaben, Vertragsbedingungen und allgemeiner Verständlichkeit auf. Eine deutsche Reiseseite ist jetzt noch einen Schritt weitergegangen und wechselte von einfacher Unregelmäßigkeit zum kalkulierten Betrugsversuch.
Zusammenarbeit auf EU-Ebene
Die Internetseite sollte vornehmlich belgische Nutzer in eine Verkaufsfalle locken: zum Angebot standen Airline-Tickets für Flüge, die real gar nicht existieren. Die Machenschaften konnten erst durch die im letzten Jahr eingeführte
EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Verbraucherschutz gestoppt werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde durch die belgische Verbraucherschutzbehörde über den Internet-Betrug in Kenntnis gesetzt, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging schließlich gegen den Betreiber der Seite vor.
BVL zentrale Instanz bei Verbraucherfragen
Gemäß der Verordnung bleibt in Deutschland das BVL erster Ansprechpartner bei Verstößen gegen das Verbraucherschutzgesetz – auch bei grenzüberschreitenden Fällen. In einem zweiten Schritt wird das Bundesamt die betreffenden Verbände und Institutionen beauftragen, die Verstöße innerhalb des EU-Binnenmarktes abzustellen.
André Vatter