Das Kieler Landesgericht hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Provider Kielnet aus Schleswig-Holstein abgelehnt. Das gaben die Rechtsanwälte von Kielnet gestern auf ihrer
Internetseite bekannt.
Kielnet "freigesprochen"
Mit dem Antrag wollte die Firma Kirchberg Logistik (sexyfilms.de) gerichtlich erzwingen, dass Kielnet Internet-Seiten mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten für seine Nutzer sperrt, da ein Zugang ohne Einschränkungen gegen Jugendschutzgesetze verstoße. Das Landgericht entschied aber, dass der Provider nicht dazu verpflichtet werden könne, bestimmte IP-Adressen zu sperren und das er auch nicht für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz seiner Kunden verantwortlich gemacht werden könne. Der Provider ermögliche schließlich nur den Zugang zum Internet, könne aber nicht für die Handlungen der Kunden im Internet haftbar gemacht werden.
Anderes Urteil bei Arcor
Vor rund einem Monat erst musste Provider Arcor aufgrund eines Gerichtsbeschlusses seinen Kunden den Zugriff auf
youporn.com sperren. Damals hatte Kirchberg Logistik mit gleicher Begründung gerichtliche Schritte gegen Arcor eingeleitet und bekam vom Frankfurter Landgericht Recht zugesprochen.
Filip Vojtech