Samstag, 24.11.2007 10:22

Tele2 zahlt 240.000 Euro für Werbeanrufe

aus dem Bereich Sonstiges
Tele2 wurde schon häufiger wegen unerlaubter Telefonwerbung kritisiert und verurteilt. Wie onlinekosten.de bereits berichtete, hat sich der Telekommunikationsanbieter außergerichtlich mit der Verbraucherzentrale Bayern geeinigt. Diese zeigte sich am Freitag in einer offiziellen Stellungnahme über die Höhe der Vertragsstrafe erfreut.

Hohe Strafe für Tele2

Durch "Hartnäckigkeit und die Mithilfe vieler Verbraucherinnen und Verbraucher" habe die Organisation erreicht, dass Tele2 eine Vertragsstrafe von 240.000 Euro bezahlen muss. "Eine derart hohe Konventionalstrafe hat für Verbraucherorganisationen einen absoluten Seltenheitswert", kommentiert Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. Der Einigung ging eine Klage am Landgericht Düsseldorf voraus. Das Gericht hatte Tele2 untersagt, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Dennoch seien weitere Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Bayern eingegangen, sodass die Verbraucherschützer ein Ordnungsgeldverfahren einleiteten. Nach einem Urteil des Landgerichts hätte der Provider dann ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro bezahlen müssen.

Tele2 widersprach und die Verbraucherschützer starteten ein zweites Ordnungsgeldverfahren, da neue Fälle bekannt wurden. So hätte eine weitere Strafe in ähnlicher Höhe gedroht. Aufgrund dieser Entwicklung habe sich der Mitteilung zufolge der Anbieter außergerichtlich mit der Verbraucherzentrale geeinigt und sich gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge verpflichtet, eine Vertragsstrafe an die Verbraucherzentrale Bayern zu zahlen.

Markus Saller, Justiziar der Verbraucherzentrale, erklärte dazu: "Die Zahlung betrifft nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit. Das erwirkte Urteil hat nach wie vor Rechtskraft, so dass künftige Verstöße wiederum von uns verfolgt und geahndet werden können."
Saskia Brintrup
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