Mittwoch, 21.11.2007 15:31

Abzocke: Verbraucherzentralen schlagen Alarm

aus dem Bereich Sonstiges
Es sind immer wieder dieselben Angebote, die mit Etikett "kostenlos" werben – später dem Nutzer aber teuer zu stehen kommen: Ermittlungen von Stammbäumen, Intelligenztests, Musikdownloads, Routen- oder auch Lebenserwartungsberechnungen. Nun schlagen die deutschen Verbraucherzentralen Alarm, denn die Nutzung der vermeintlichen Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung.

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Auch junge Surfer betroffen

In einer aktuellen Verbraucherumfrage gaben rund 6660 Betroffene an, Opfer einer Internetabzocke geworden zu sein, der Hälfte von ihnen wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Im Schnitt sahen sich die Befragten mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert – jeder vierte von ihnen war noch jünger als 18 Jahre. Dabei trifft die Nutzer kaum eine Schuld. Nicht immer ist es auf den ersten Blick ersichtlich, ob oder welche Konditionen für den jeweiligen Dienst gelten: AGB und Kosteninformationen sind häufig im Kleingedruckten versteckt oder außerhalb des am Bildschirm sichtbaren Bereichs - weit unterhalb des Buttons, mit dem man ein Angebot startet. Genaues Hinsehen lohnt sich also.

Schäden in Millionenhöhe

Ist es erst einmal zu einem – ungewollten – Vertragsabschluss gekommen, haben die Kunden meist schlechte Karten. 57 Prozent der Befragten erhielten nach einiger Zeit Mahnungen, die eine Klage in Aussicht stellten. Bei 31 Prozent klopfte ein Inkassobüro an die Tür. "Die Zahl der Befragten stellt lediglich die Spitze des Eisbergs dar, denn die Anfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen haben sich seit 2006 verdoppelt", sagt Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale Hessen. Angesichts der dramatischen Ausmaße der Internetabzocke gehen die Verbraucherschützer mittlerweile von einem Schaden in mehrstelliger Millionenhöhe aus.

Der Gesetzgeber muss handeln

Um dem betrügerischen Treiben im Netz nun einen Riegel vorzuschieben, haben die Verbraucherzentralen klare Forderungen an den Gesetzgeber gestellt: Demnach sollten online geschlossene Verträge nur dann gültig werden, wenn der Kunde sie mit einer separaten E-Mail bestätigt. Die Verbraucher müssten auch die Möglichkeit bekommen, Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet zu widerrufen und Ersatz für entstandene Schäden zu erhalten.
André Vatter
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