Dienstag, 20.11.2007 16:20

VoIP-Gespräche durch Trojaner belauschbar

aus den Bereichen Breitband, VoIP
Auf Anfragen der FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz äußerte sich das Bundesinnenministerium im Namen der Bundesregierung zum Themenkomplex der umstrittenen Online-Durchsuchungen. Dabei wurde detailliert dargestellt was Objekt einer solchen Online-Untersuchung werden kann und welche Inhalte weiter geschützt sind.

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VoIP-Gespräche schon belauscht

Das Bundesinnenministerium unterscheidet dabei zwischen einer Online-Durchsuchung, die alle Daten auf der Festplatte unter die Lupe nehmen kann und einer sogenannten Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Bei der Quellen-TKÜ werden nur Inhalte eines laufenden Telekommunikationsvorgangs wie etwa ein VoIP-Gespräch via Skype untersucht. Aus dem Internet heruntergeladene Dateien, Mailbox-Postfächer und noch nicht versandte E-Mails gehören nicht in diese Kategorie. Zur Zeit hat die Bundesregierung einen vorläufigen Stop für die weitergehenden Online-Durchsuchungen verkündet bis eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden ist.

Gesetzeslage schon heute ausreichend

Für die Quellen-TKÜ reicht nach Angaben der Bundesregierung die bestehende Gesetzeslage bereits aus. Über Ergänzungen werde noch diskutiert. In der Vergangenheit wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch Gerichtsbeschluss solche Überwachungen schon durchgeführt. Auch die Inhalte von Gesprächen über Skype können aufgezeichnet werden. Da eine klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der verschlüsselten Inhalte in solchen Fällen scheitere, würde auf die Quellen-TKÜ zurückgegriffen.

Technik wie bei Online-Durchsuchungen

Ähnlich wie bei den heftig kritisierten Online-Durchsuchungen soll auch für die Quellen-TKÜ eine elektronische Wanze in Form eines Trojaners auf den Rechner des Verdächtigen geschmuggelt werden. Verständlicherweise schweigt sich das Bundesinnenministerium hier über Details aus. Programmtechnisch seien jedoch Vorkehrungen getroffen worden, dass eine "über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung nicht möglich ist".
Jörg Schamberg
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