Donnerstag, 15.11.2007 17:16

IbC: Verbraucherschützer klagen gegen Avanio

aus dem Bereich ISDN/Analog
Neuigkeiten zur Grundgebühren-Falle bei Avanio: Die Verbraucherzentrale Berlin hat am Donnerstag eine Klage gegen die Funsurf24 GmbH, zu der der Provider mittlerweile gehört, angekündigt und bittet betroffene Verbraucher um ihre Unterstützung.

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Avanio-Mitgliedschaft

Gegenstand der Klage sei die unfreiwillige Mitgliedschaft bei Avanio, die vor allem Nutzer des Smartsurfers von web.de betreffe. Avanio gehörte Mitte 2005 mit dem Tarif vanio.flexi zu einem Minutenpreis von 0,43 Cent zu den günstigen Internet-by-Call-Anbietern. Im August des gleichen Jahres hatte der Provider allerdings die Preise geändert und für den Tarif eine Grundgebühr von 4,50 Euro netto beziehungsweise 5,22 Euro brutto für eine Clubmitgliedschaft eingeführt, die dann monatlich auf der Telefonrechnung erschien. Wie onlinekosten.de bereits berichtete, schlossen die Nutzer die Mitgliedschaft dabei schon mit der ersten Einwahl ab.

Abmahnung bereits erfolgt

Gegen diese Mitgliedschaft soll nun Klage erhoben werden. "Nach deren Auffassung soll ein Vertrag über einen dauerhaften Internetzugang allein durch die einmalige Anwahl ihrer Internet-by-Call-Nummer zustande gekommen sein. Der Pauschalbetrag sei daher unabhängig von der tatsächlichen weiteren Nutzung monatlich zu zahlen", kritisiert die Verbraucherzentrale Berlin die Funsurf24 GmbH. Wie Ronny Jahn von der Organisation erklärt, haben die Betroffenen lediglich einen Vertrag über die einmalige Nutzung des Internetzugangs geschlossen, die monatliche Berechnung erfolge somit zu Unrecht. "Wir haben die Funsurf24 GmbH daher abgemahnt und werden, da sich die Verantwortlichen uneinsichtig zeigen, nun auch Klage erheben", sagt Jahn.

Dazu fordert die Verbraucherzentrale Berlin betroffene Nutzer zur Mithilfe auf und bittet um Übersendung von entsprechenden Rechnungskopien. Wer auf seiner Telefonrechnung den Posten "Avanio Internetzugang" finde, ohne einen entsprechenden Vertrag geschlossen zu haben, soll laut Verbraucherzentrale der Forderung gegenüber der Telekom dringend widersprechen und nur den unstrittigen Rechnungsbetrag überweisen.

Eine Berlinerin konnte bereits ein Urteil gegen Avanio erwirken: Das Amtsgericht Dresden hatte die Funsurf24 GmbH dazu verurteilt, der Klägerin alle Monatsgebühren für den Tarif zurückzuzahlen.
Saskia Brintrup
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