Apple verschickte in den letzten Tagen und Wochen zahlreiche anwaltliche Abmahnung an die Seitenbetreiber. Darunter waren auch zahleiche Fanseiten mit Tipps und Tricks rund um das neue Telefon. Zusätzlich mussten die Betroffenen eine Unterlassungserklärung abgeben. Allein am 11. Januar 2007, als die
Einführung des iPhone von Apple offiziell bestätigt wurde, wurden in den USA rund 500 begriffsbezogene Domains registriert. Deshalb raten Experten auch dazu, im Vorfeld der Registrierung Kontakt mit dem Rechteinhaber aufzunehmen und sich eine Genehmigung zur Nutzung der Marke als Domain erteilen zu lassen.
Enormer Marktwert
Welche enorme wirtschaftliche Bedeutung Domain-Namen inzwischen erlangt haben, belegt Apple selbst: für die Domain iphone.com, die sich der Geschäftsmann Michael Kovatch bereits 1995 gesichert hatte, zahlte Apple im Sommer diesen Jahres eine Rekordsumme von mindestens einer Million US-Dollar.
Trittbrettfahrer freenet
Auf ein rechtlich ebenfalls bedenkliches Spiel hat sich freenet eingelassen. Unter dem Domain
www.iphone.de hat das Unternehmen Werbung für den iPhone-Konkurrenten
Blackberry Pearl geschaltet. Es wird wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis freenet ein nett formuliertes Anwaltsschreiben ins Haus flattert. Allerdings hat das Unternehmen ebenfalls seit 20. Februar 2004 mit "freenet iPhone" eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen.
Michael Friedrichs