Das zu dem Hostinganbieter United Domains gehörende Online-Magazin
www.domain-recht.de warnt im Zusammenhang mit der Einführung von Apples Kulthandys
iPhone vor dem allzu sorglosem Umgang mit Markenrechten bei der Domain-Registrierung. Denn aus den USA kommen zahlreiche Meldungen, wonach zahlreiche Webseitenbetreiber ihren Domain-Namen auf Druck von Apple wechseln mussten.
Umfangreicher Markenschutz
Kaum ein Handy hatte bereits vor seinem
Verkaufsstart einen solch riesigen Hype ausgelöst wie das iPhone. Kein Wunder also, dass zahlreiche Internetseiten zum Thema iPhone aus dem Boden schossen. Und das gab natürlich Probleme, denn nicht selten vergessen die Webseitenbetreiber in ihrer Euphorie, welche Tücken mit der Registrierung von Domain-Namen verbunden sind, die markenrechtlich geschützte Begriffe enthalten.
Wer zum Beispiel unbefugt Domains wie iPhone-News.de oder iPhone-Tipps.de registriert, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung von Apple, da die Rechte an der in Deutschland markenrechtlich geschützten Bezeichnung "apple" verletzt sein können. Wenig Erfolg versprechend ist es auch, auf Tippfehler-Varianten wie iFone.de auszuweichen, da der Markenschutz nicht nur den genauen Markennamen umfasst, sondern auch Bezeichnungen, die dem Markennamen zum Verwechseln ähnlich sind.