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Dienstag, 13.11.2007 17:35

Vorerst keine Vergütungspflicht auf Drucker

aus dem Bereich Sonstiges
Richter am Düsseldorfer Oberlandesgericht haben eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Druckerhersteller Canon abgewiesen. Die VG Wort hatte von dem Unternehmen eine sogenannte Kopier-Abgabe auf deren verkaufte Druckern gefordert. Schon im Januar hatte die Verwertungsgesellschaft gegen große Hersteller wie Epson, Kyocera Mita und Xerox Klageverfahren angestrebt. Doch da folgten die Richter der Klägerin und die Industrieunternehmen gingen in Revision. Eine Entscheidung steht noch aus.

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Unterschiedliche Meinungen

"Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am Computer geschützte Inhalte zu kopieren", erklärte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Dazu brauche man vor allem einen Scanner und auf den müssten die Verbraucher bereits Pauschal-Abgaben für Urheberrechte zahlen. Ganz anderer Meinung ist da VG Wort-Vorstand Ferdinand Melichar: "Drucker werden nach unserer Ansicht insbesondere in Verbindung mit dem Internet in erheblichem Umfang zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt. Darum ist die gesetzlich vorgeschriebene Vergütungsregelung auf diese Geräte anzuwenden." Zu diesem Ergebnis komme sogar eine Studie der Druckerindustrie, denn aus ihr gehe hervor, dass 7,9 Prozent aller Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen seien.

Nachzahlungen in Millionenhöhe

Eine Forderung der VG Wort gefällt den Drucker-Herstellern überhaupt nicht. Sie sollen je nach Drucker und Leistung zwischen zehn und 300 Euro Urhebervergütung bezahlen - und das rückwirkend ab 2001. Die Druckerhersteller lehnen dies ab, weil unter anderem sonst Nachzahlungen in Millionenhöhe auf sie zu kämen. Allein in Deutschland wurden im letzten Jahr rund 3,5 Millionen Geräte verkauft. Für einen haushaltsüblichen Farbdrucker, der zwischen 13 und 35 Seite pro Minute druckt, wären laut BITKOM rund 50 Euro Aufschlag fällig. Generell gilt, umso schneller der Drucker, umso höher wäre die zu entrichtende Kopierabgabe. Das letzte Wort ist jedenfalls noch nicht gesprochen.

Gerichtsurteil schon bald Makulatur

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich bereits am 6. Dezember in einer Sitzung wieder mit der Frage der Vergütungspflicht von Druckern. Ein weiterer Verhandlungstermin zur Abgabepflicht von Multifunktionsgeräten ist Ende Januar nächsten Jahres angesetzt. Egal wie die Entscheidung in Karlsruhe auch ausfallen mag, im Januar nächsten Jahres tritt das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft und die Karten werden neu gemischt. "Dann muss sowieso wieder alles neu verhandelt werden", betont VG Wort-Chef Melichar. Er zeige sich aber zuversichtlich, dass eine Einigung am Ende gefunden werde.
Michael Friedrichs
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