Freitag, 09.11.2007 16:00

Vorratsdatenspeicherung: Politik stellt auf stur

aus dem Bereich Sonstiges
Am Ende hat nichts geholfen: weder die nächtlichen Demonstrationen, die Lichterketten, noch die protestierende Briefe nach Berlin. Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung anzunehmen. Ab dem 1. Januar 2008 werden damit sämtliche Verbindungsdaten aus der Telefon- und Internetnutzung in Deutschland ein halbes Jahr lang gespeichert.

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366 Abgeordnete sagten Ja

Bei der namentlichen Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung votierten 366 von 524 Abgeordneten mit Ja, 156 stimmten dagegen. Es gab zwei Enthaltungen. Die Große Koalition hatte zuvor die Bedenken von Datenschützern, Wirtschaftsvertretern und Berufsverbänden zurückgewiesen: Die Verbindungsdaten würden bereits derzeit für drei Monate gespeichert, sagte Justizministerin Brigitte Zypries. Auch sei ein Zugriff der Ermittlungsbehörden darauf schon jetzt möglich.

Verfassungsklage wird kommen

Die Verbände reagierten mit heftiger Kritik auf die Verabschiedung des Gesetzes: "Die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsprojekte stoßen auf zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung", erklärt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Diesmal hat die Koalition noch auf stur geschaltet, aber der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung wird sich ausweiten zu einer gesellschaftlichen Bewegung für mehr Freiheit und weniger Angst." Bisher seien über 7.000 Unterschriften zur Unterstützung bei Verfassungsklage gegen den Erlass eingegangen, sobald das Gesetz veröffentlicht wird, will der Arbeitskreis in Karlsruhe vorsprechen.

Unterstützung auf breiter Front

Dabei kann der Verband mit breiter Unterstützung rechnen: Der Fachjournalistenverband DFJV sowie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco stellen sich hinter die Pläne. Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund prüft derzeit, sich der Klage anzuschließen. Die Aussichten auf einen Erfolg des Vorhabens scheinen nicht schlecht, wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in einem Interview der SPD-Parteizeitung "Vorwärts" erklärt: "Ich teile die verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die generelle Vorratsdatenspeicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das durch Artikel 10 Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt."

Doch selbst wenn eine Verfassungsklage scheitern sollte, hat das neue Gesetz eine weitere Hürde zu nehmen: Derzeit klagt Irland in Brüssel gegen die EU-Richtlinie. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird für das kommende Jahr erwartet.
André Vatter
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