Mittwoch, 31.10.2007 15:01

Arcor kassiert gelbe Karte für Werbeanrufe

aus dem Bereich Sonstiges
Der Telefonanbieter Arcor darf Kunden, die den Dienst gelegentlich per Call-by-Call nutzen, nicht ohne deren Einverständnis anrufen. Die Werbeanrufe des Unternehmens bei Verbrauchern, die ab und zu über den Anbieter telefonieren, sind nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nicht zulässig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mitteilte.

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Keine Geschäftsbeziehung

Arcor hatte argumentiert, die Kunden seien durch das Nutzen der Call-by-Call-Vorwahl von Arcor eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen eingegangen. Daher seien die Anrufe zulässig.

Das sahen die Richter anders: Auch in diesem Fall gelte das generelle Verbot von Werbeanrufen, denen die Kunden nicht zugestimmt hätten, urteilten sie.

Bei weiteren Anrufen droht saftige Strafe

Hält Arcor weiter an der Masche fest, Verbraucher ungebeten zu Werbezwecken anrufen zu lassen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
Hayo Lücke / afp
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