Viele Kunden bemerkten den Posten von 4,50 Euro netto auf ihrer Telefonrechnung erst wesentlich später. Auch im onlinekosten.de-
Forum finden sich zahlreiche Einträge von betroffenen Nutzern. Einige haben bereits einen Teil ihres Geldes oder alle Beträge zurück erhalten, anderen wiederum hat Avanio bislang nichts erstattet.
Zur Rückzahlung verurteilt
Wie die Stiftung Warentest weiter berichtet, gingen bislang Hunderte von Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Dresden ein. Eine zivilrechtliche Klage erhob die Ehefrau von Bernd Schwenke, Projektleiter bei der Stiftung Warentest, die ebenfalls bei der Interneteinwahl mit Smartsurfer ohne Vorahnung zum Avanio-Clubmitglied wurde. Auf ihre Klage hin habe das AG Dresden die Funsurf24 GmbH zur Rückzahlung aller Mitgliedsbeiträge und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. In zwei weiteren Fällen habe das Amtsgericht die Verbraucherklagen abgewiesen. So hätte ein Kläger keine Beweise vorgelegt und der andere Kläger habe seine Rückzahlungsforderung nach Auffassung der zuständigen Richterin nicht genau genug begründet.
Der Anwalt von funsurf24 hat dem Bericht zufolge bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen. Die Stiftung Warentest zeigt sich enttäuscht: "Der Aufwand, die Erstattung von unberechtigten Gebühren gerichtlich zu erzwingen, ist für kleinere Beträge jenseits jeden vernünftigen Verhältnisses". Opfern von Abzockern bleibe damit nur die Hoffnung auf Gerechtigkeit im Strafverfahren und auf mehr Verbraucherschutz in Zukunft.
Saskia Brintrup