Das Amtsgericht (AG) Dresden hat die funsurf24 GmbH dazu verurteilt, einer Berlinerin alle Monatsgebühren für den Internet-by-Call-Tarif vanio.flexi zurückzuzahlen. Dies teilte die "Stiftung Warentest" am Donnerstag mit. Darüber hinaus werde die Staatsanwaltschaft Dresden voraussichtlich Anklage wegen Betrugs erheben. Das Urteil vom 26. September mit dem Aktenzeichen 104 C 2202/07 bezieht sich auf die
Grundgebühren-Falle von Avanio, über die wir bereits berichteten.
Ohne Kenntnis zum Mitglied
Zur Vorgeschichte: Der inzwischen zur funsurf24 Gmbh gehörende Provider Avanio betreibt verschiedene Tarife für die Internet-Einwahl per Modem. Mit dem Zugang vanio.flexi gehörte Avanio Mitte 2005 mit einem Minutenpreis von 0,43 Cent zu den günstigen Anbietern. Im August hatte der Provider jedoch die Preise geändert und für den Tarif eine monatliche Grundgebühr von 5,22 Euro brutto für eine Clubmitgliedschaft eingeführt.
Zum Mitglied wurden die betroffenen Nutzer dabei schon mit der ersten Einwahl über diesen Tarif. User, die über das Programm Smartsurfer automatisch online gingen, konnten so unwissentlich in die Kostenfalle tappen, da Avanio
laut der Verbraucherzentrale Sachsen den Smartsurfer-Betreiber Web.de offensichtlich nicht rechtzeitig über die neuen Konditionen informierte.