Im eigentlichen Streit um das NRW-Verfassungsschutzgesetz kritisierten die Richter unter anderem den zweideutigen Wortlaut des Gesetzes. Es sei nicht klar, wo die Grenzen der Ausspähung gezogen würden. Selbst über die Internet-Kommunikation hinaus sei der umfassende Zugriff auf die Festplatte und alle dort gespeicherten Daten durch den Wortlaut der Reform von 2006 gedeckt.
Der Düsseldorfer Innenminister Ingo Wolf (FDP) verteidigte im Südwestrundfunk das umstrittene Landesgesetz. Einer der Kläger, der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP), sagte dagegen, er erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht den Sicherheitsbehörden ähnliche Grenzen setze wie etwa beim so genannten Großen Lauschangriff.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte, die Online-Durchsuchung "wäre ein weiterer bedenklicher Schritt zu einer immer umfassenderen Überwachung". Auch die Grünen warnten davor, den Datenschutz auszuhebeln. Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, sprach sich für einen sofortigen Stopp von Schäubles Plänen aus.
Hayo Lücke
/ afp