Das Bundesverfassungsgericht wird die Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger durch den Staat allenfalls mit strengen Auflagen zulassen. Dies ergab sich aus den kritischen Fragen der Verfassungsrichter bei der mündlichen Verhandlung zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe.
Im Zentrum der Verhandlung stand aber der Streit von Union und SPD um die von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im BKA-Gesetz geplanten Online-Durchsuchungen. Mit Blick auf das Verfahren stellten sich Polizeiverbände erneut hinter Schäubles Pläne, während Datenschützer verfassungsrechtliche Bedenken anmeldeten.
Schäubles Staatssekretär August Hanning sagte in Karlsruhe, für das Bundeskriminalamt (BKA) wäre die Online-Durchsuchung ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Ohne Sicherheit gebe es keine Freiheit, denn alle Sicherheitsmaßnahmen des Staates förderten die Freiheit.
Der Staatssekretär des SPD-geführten Bundesjustizministeriums, Lutz Diwell, forderte demgegenüber, dass "Sicherheit und Freiheit in einem angemessenen Verhältnis" zueinander stehen müssten. Online-Durchsuchungen sollten nur zulässig sein, wenn dieser Eingriff in Grundrechte "tatsächlich einen Mehrwert" an Erkenntnissen gegenüber den klassischen Ermittlungsmethoden bringe. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, und Verfassungsschutz-Chef Heinz Fromm unterstützten Hannings Forderung nach Einführung der Online-Durchsuchung.