Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ist diese Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, kurz Quellen-TKÜ, rechtlich gedeckt. Da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle, gelte dafür die gleiche Grundlage wie für das Abhören von Festnetz- oder Handy-Telefonaten. Auch alle dazu notwendigen Eingriffe wie das Installieren eines Trojaners seien daher abgesichert.
Laut "Spiegel" meldete der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, daran allerdings nun ebenso wie die FDP erhebliche Zweifel an. Rechtlich gedeckt sei nur das Abhorchen der Internet-Telefonate. Für den Eingriff, der dies ermögliche, brauche es "eine eigene Rechtsgrundlage", sagte Wiefelspütz demnach.
Bei der Union wird dem "Spiegel" zufolge nun befürchtet, die SPD könnte das vermeintliche Problem bei der Internet-Telefonie mit dem bei der Online-Durchsuchung verknüpfen, um ihre Verhandlungsposition zu verbessern.
Hayo Lücke
/ afp