Mittwoch, 03.10.2007 11:01

Online-Durchsuchungen müssen kommen

aus dem Bereich Sonstiges
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Forderung nach Online-Durchsuchungen erneut verteidigt. Der Kernbereich des Privaten müsse zwar geschützt werden, sagte Schäuble im Deutschlandfunk. Aber auch dieser Kernbereich dürfe nicht dazu missbraucht werden, schwere Terroranschläge vorzubereiten. Hier müssten Lösungen gefunden werden, etwa indem ein Richter entscheide.

"Es kann nicht so sein, dass der Kernbereich dann dazu führt, dass wir gewissermaßen die Terroristen aller Länder einladen, ihre verbrecherischen Anschläge in Deutschland vorzubereiten und durchzuführen, weil sie hier von niemandem kontrolliert und überwacht werden können", sagte Schäuble.

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Forderungen verteidigt

Im Streit um die Äußerungen von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zum Abschuss eines von Terroristen gekaperten Passagierflugzeuges erinnerte Schäuble daran, dass der Versuch einer gesetzlichen Regelung für einen solchen Fall auf die rot-grüne Koalition zurückgehe. Der Innenminister fügte hinzu, er habe dies damals wegen fehlender verfassungsrechtlicher Grundlage kritisiert und sei durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden.

In allen Rechtsstaaten der Welt könne es zu Notfällen kommen, die vielleicht gar nicht vorher gesetzlich zu regeln seien, sagte Schäuble. Dennoch müsse dann auch in solchen Grenzbereichen irgendeine Instanz in der Lage sein, die Mittel des Staates rechtmäßig einzusetzen.
Hayo Lücke / afp
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