Montag, 17.09.2007 15:49

Microsoft-Urteil unterstützt Verbraucherinteressen

aus dem Bereich Sonstiges
Die EU-Kommission hat die Bestätigung der Kartellstrafe gegen Microsoft als Urteil im Sinne der Verbraucher begrüßt. Die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz unterstreiche, dass die Verbraucher ein Recht auf eine Auswahl unter innovativeren Produkten hätten, deren Preise vom Wettbewerb geprägt seien, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Montag in Brüssel. Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter, dass Microsoft durch seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen den Markt nicht zu Lasten der Verbraucher bestimmen dürfe.

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Urteil auch bitter

Kroes räumte ein, das Urteil habe auch eine bittere Seite. So bestätige der Luxemburger Urteilsspruch die Ansicht der Kommission, dass die Verbraucher unter Microsoft litten. Der Marktanteil von Microsoft bei Betriebssystemen für Netzwerk-Server habe zu Beginn der Kommissionsuntersuchungen erst bei etwa 40 Prozent gelegen, inzwischen liege er bei 80 Prozent.

Dominanter Media Player

Das Medienabspiel-Programm Windows Media Player, gegen dessen automatische Kopplung mit Windows die Kommission in ihrer Entscheidung von 2004 vorgegangen war, domininiere inzwischen den Markt. Inwieweit das Urteil auch Einfluss auf andere Kommissionsuntersuchungen von Microsoft-Produkten wie das Betriebssystem Vista hat, sei noch nicht absehbar, sagte Kroes.
Aleksandra Leon / afp
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