Der Softwaregigant Microsoft hat im Kartellstreit mit der EU-Kommission eine juristische Niederlage erlitten. Das Europäische Gericht erster Instanz wies am Montag in Luxemburg eine Klage des US-Konzerns gegen eine Strafe über 497 Millionen Euro ab, die die Kommission im März 2004 verhängt hatte. Die Brüsseler Behörde hatte damit seinerzeit unter anderem die Weigerung des US-Konzerns geahndet, Wettbewerbern so genannte Schnittstelleninformationen für das Windows-Betriebssystem offenzulegen. Die EU-Kommission und konkurrierende Softwareentwickler begrüßten das Urteil. Microsoft ließ zunächst offen, ob das Unternehmen Widerspruch einlegen wird.
EU-Kommission bestätigt
In den wesentlichen Punkten gaben die Luxemburger Richter der damaligen Entscheidung der EU-Kommission recht. Nach Beschwerden von Wettbewerbern hatte die Behörde dabei von Microsoft verlangt, solche Teile des Betriebssystems Windows offen zu legen, die notwendig sind, damit Anwendungen anderer Hersteller auf Rechnern mit dem Windows-Betriebssystem funktionieren. Microsoft argumentierte, damit werde der Schutz seines geistigen Eigentums verletzt. Die Richter erinnerten aber daran, dass die Kommission nur die Offenlegung der notwendigen Schnittstelleninformationen verlangt habe, nicht aber des Quellcodes als das eigentliche Programm.
Auflage angemessen
Die Auflage sei angemessen gewesen, weil Microsoft bei dem Betriebssystem eine marktbeherrschende Stellung gehabt habe, was Wettbewerber bei auf Windows-Basis laufender Software benachteiligt habe. Das Gericht folgte der Kommission auch darin, dass Microsoft Wettbewerber behindert habe, weil das marktbeherrschende Betriebssystem Windows automatisch mit dem Medienabspielprogramm Windows Media Player (WMP) gekoppelt war. Anbieter anderer Software wie dem Real-Player seien durch die Allgegenwärtigkeit des Microsoft-Programms benachteiligt gewesen.