Schon seit längerem in Planung ist eine Regelung, nach der die Anrufer ihre Rufnummer bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrücken dürfen. Dies solle nun in den geplanten Gesetzentwurf einfließen, bekräftigte Zypries. Auch bei Verstößen gegen diese Regelung soll ein Bußgeld drohen.
Keine Bestätigungslösung
Mit den neuen Vorschlägen zum Verbraucherschutz kommt das Bundesjustizministerium den Bundesländern etwas entgegen, die seit längerem stärkeren Schutz vor ungewünschten Verträgen fordern. Das Ministerium in Berlin lehnt allerdings weiter die von den Ländern geforderte so genannte Bestätigungslösung ab. Danach würden Verträge erst dann rechtskräftig, wenn sie schriftlich vom Verbraucher bestätigt würden oder wenn die erste Zahlung erfolge.
Dies lehnt das Bundesjustizministerium aber ab, da dadurch geschlossene Verträge zu lange in der Luft hingen, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Insbesondere entstehe durch eine solche Regelung "unnötige Bürokratie". Denn auch nach einer Bestätigung müsse dem Verbraucher wieder ein Widerrufsrecht eingeräumt werden - was die endgültige Wirksamkeit wieder herauszögere. Auch bestehe die Gefahr, dass den Verbrauchern weitere oder leicht geänderte Verträge untergeschoben würden, ohne dass er es bemerke.
Hayo Lücke
/ afp