Mittwoch, 12.09.2007 15:30

Mehr Schutz vor Telefonwerbung

aus dem Bereich Sonstiges
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor ungewünschter Telefonwerbung schützen. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Verträge, die Unternehmen mit den Angerufenen direkt am Telefon abschließen, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heute in Berlin erklärte.

Unerwünschte Telefonwerbung sei ein "flächendeckendes Problem", erklärte Zypries. "Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge." Daher sollten Unternehmen Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen. Zudem sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, am Telefon geschlossene Verträge zu widerrufen.

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Hohes Strafgeld

An sich sind unerwünschte Werbeanrufe in Deutschland bereits per Gesetz verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, soll in Zukunft nach den Plänen des Bundesjustizministeriums ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zahlen. Zudem soll in dem Gesetz klargestellt werden, dass Werbeanrufe nur dann zulässig sind, wenn der Angerufene dem Anrufer vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Damit will das Ministerium nach eigenen Angaben verhindern, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.

Bei Verträgen, die direkt am Telefon abgeschlossen werden, gibt es bislang in vielen Fällen keine Möglichkeit für einen Widerruf. Auch dies soll sich für einige Bereiche nun ändern, bei denen ungewollte Telefonwerbung sehr häufig sei: So sollten Verbraucher in Zukunft auch Verträge über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen widerrufen können, wenn sie diese über das Telefon abschließen. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf erwünscht oder unerwünscht war. Die Frist für den Widerruf soll zwischen zwei und vier Wochen betragen - aber erst, nachdem der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert worden ist.

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