Das Internet: Seit den frühen 90er Jahren ist es, nach der zunächst rein militärischen und akademischen Nutzung, öffentlich zugänglich und erfreut sich bei immer mehr Informationssuchenden wachsender Beliebtheit. Doch neben klassischen Nachrichten und Informationen sind über das World Wide Web zunehmend auch jugendgefährdende Inhalte frei zugänglich. Unter anderem Videoportale, auf denen freizügige Sexfilmchen abgerufen werden können, sind Jugendschützern ein Dorn im Auge. Ein Grund, den Zugriff auf diese Seiten zu sperren? Für die beiden
DSL-Anbieter
Arcor und die Konzernmutter
Vodafone offenbar schon.
Arcor und Vodafone greifen ein
Mit leicht süffisantem Blick haben viele deutsche Internetnutzer bisher Berichterstattungen über Internet-Zensur in asiatischen Staaten verfolgt. Zum Beispiel in China werden viele Internetseiten für den öffentlichen Zugriff gesperrt. Dass dies in Deutschland passieren könnte, war undenkbar. Bis jetzt:
Arcor und Vodafone sind dazu übergegangen, den Zugriff auf einzelne Internetseiten zu sperren, auf denen pornografische Inhalte frei zugänglich sind. Die Seiten youporn.com, sex.com und privatamateure.com sind bei einer Interneteinwahl über die beiden Provider nicht mehr zu erreichen. Das schließt auch
UMTS-Verbindungen über Vodafone ein, wie ein Test unserer Redaktion ergab.
Vorwurf der Zensur
Auf diversen Internet-Portalen, unter anderem im Forum unseres Magazins, ist die Aufregung groß. Dort ist von "Zensur des bisher freien Mediums Internet" und einem "Imageschaden" für die betroffenen Provider die Rede. Kaum Beachtung findet allerdings der
Paragraph 184 des Strafgesetzbuches, in dem die Verbreitung pornographischer Schriften geregelt ist. Darin heißt es unter anderem, dass jedem, der einer Person unter achtzehn Jahren pornographische Schriften anbietet, überlässt oder zugänglich macht, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht.
Das Problem: Die Betreiber der kritisierten Internetseiten haben ihren Sitz meist nicht in Deutschland und können demnach auch nicht nach deutschem Recht belangt werden. Auch dann nicht, wenn sich die Seitenbetreiber zum Teil eindeutig an deutsche Nutzer richten. Ausnahmen gibt es beim Jugendschutz: Hier können deutsche Behörden einschreiten.