Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Pläne des Bundesinnenministeriums kritisiert, mit Hilfe gefälschter Behörden-E-Mails Spähsoftware auf den Computern von Terrorverdächtigen zu installieren. "Die Methode soll nicht regelmäßig angewandt werden, sondern nur in Ausnahmefällen. Aber auch diese Ausnahmefälle darf es nicht geben", sagte Schaar dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Die Polizei darf sich nicht als Jugendamt Köln ausgeben, um eine Ermittlungssoftware auf dem Computer des Betroffenen aufzuspielen", dies sei auf "gar keinen Fall zulässig", betonte er.
Vertrauen wird untergraben
Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland kritisierte in der "Berliner Zeitung": "Wer Behördenpost als Träger von Spionageprogrammen einsetzt, untergräbt das Vertrauen der Bürger in staatliche E-Mails". Es sei naiv zu glauben, dass Terroristen, die konspiratives Arbeiten gewohnt seien, sich auf diese Weise foppen ließen: "Bundestrojaner als E-Mail-Anhang sind in etwa so unauffällig wie Personenbeschattung in Schlapphut, Sonnenbrille und grauem Trenchcoat."
Behörden-E-Mails im Ausnahemfall
Das Bundesinnenministerium hatte detailliert beschrieben, wie die umstrittenen Online-Durchsuchungen ablaufen sollen. Demnach soll eine spezielle Software heimlich auf dem Computer eines Terror-Verdächtigen installiert werden, dort nach bestimmten Daten suchen und diese bei bestehender Internet-Verbindung auf einen Polizeiserver übertragen. Um das Programm einzuschleusen, sei auch nicht ausgeschlossen, in Ausnahmefällen auf Behörden-E-Mails zurückzugreifen.
Aleksandra Leon
/ afp