Es gibt neuen Zündstoff in der Diskussion um den geplanten Bundestrojaner. Im Internet wurden vor wenigen Tagen zwei interne Dokumente der Bundesregierung veröffentlicht, in denen das Bundesinnenministerium Fragen zum geplanten Spionageprogramm beantwortet. Die kleine Software mit der Bezeichnung "Remote Forensic Software" (RFS) soll künftig nach dem Willen des Innenministeriums eingesetzt werden, um
Online-Durchsuchungen auf privaten Computern durchzuführen, während Datenschützer das Vorhaben heftig kritisieren.
Überwachung auf Zeit
Die beiden vom Internet-Portal Netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente enthalten einen umfangreichen Fragenkatalog des Bundesjustizministeriums und der SPD-Bundestagsfraktion zum Bundestrojaner, die das Innenministerium schriftlich beantwortet hat. Beide Dokumente haben einen Umfang von je 20 Seiten und bergen ein paar interessante Fakten.
Das Innenministerium unterscheidet zwischen einer "Online-Durchsicht" und einer "Online-Überwachung". Die Online-Durchsicht ist als "einmaliger Akt" geplant bei der ermittelt werden soll, wozu die betroffene Person etwa ihren Rechner in der Vergangenheit genutzt hat. Die "Online-Überwachung" ist als Überwachung auf Zeit geplant. In einem gesetzlich festgelegten Zeitraum soll das Bundeskriminalamt (BKA) alle Aktivitäten des Nutzers protokollieren.
Nach was die Ermittler suchen
Doch nach was werden die Systeme genau durchforstet? Bei der Online-Durchsicht fahnden die Ermittler gezielt nach Systeminformationen, gespeicherten Daten, bestimmten Dateinamen, Dateiendungen, Eigenschaften und Attributen, Schlüsselwörtern und Dateitypen. Bei der Online-Überwachung werden zusätzlich Passwörter und Texteingaben protokolliert und verschlüsselte Dateien während sie bearbeitet werden.
Beide Überwachungsmethoden tauchen unter dem Oberbegriff der "Online-Durchsuchung" auf. Unterschieden wird zudem zwischen der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der beispielsweise Gesprächsinhalte von Telefonaten abgehört werden. Die Quellen-TKÜ unterliegt anderen rechtlichen Grundlagen und wird vom Bundesinnenministerium ausgeklammert.