Sonntag, 26.08.2007 13:01

Online-Durchsuchungen finden Zustimmung

aus dem Bereich Sonstiges
Im Streit um die Online-Durchsuchung von PCs hat Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Unterstützung von Generalbundesanwältin Monika Harms erhalten. "Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit - selbstverständlich unter Richtervorbehalt - haben", sagte Harms der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass anders an die Informationen nicht heranzukommen sei. "Wir müssen uns beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit den Straftätern zu kommen", mahnte Harms.

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"Die elektronische Entwicklung geht so schnell voran, dass wir ansonsten mit dem eher schwerfälligen Instrumentarium der Strafprozessordnung weit abgeschlagen werden", warnte die Generalbundesanwältin. Wichtig sei, dass die Online-Untersuchung "auch im Bereich der Strafverfolgung, nicht lediglich im präventiv-polizeilichen Bereich" angewendet werden könne. Harms fügte hinzu, Online-Durchsuchungen wären nur in einer geringen Anzahl von Fällen und unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und erforderlich. "Die verbreitete Sorge, die Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, ist völlig unbegründet."

Die Generalbundesanwältin nahm Schäuble gegen Angriffe in Schutz, er habe mit seinen Vorschlägen in der Debatte um die innere Sicherheit überzogen. Der Innenminister habe offene Fragen für die Kompetenzen des Bundeskriminalamts aufgegriffen. "Manches ist dabei sicher in recht schneller Folge angesprochen worden, um zeitnah einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen zu können", räumte Harms ein. "Doch sicher ist es Aufgabe eines Innenministers, auf Gefahren hinzuweisen, seine Schlüsse zu ziehen und daraus entsprechende Vorschläge zu entwickeln."
Hayo Lücke / afp
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