Mehr als 40.000 Beschwerden über per Telefon untergeschobene Verträge hat allein die
Verbraucherzentrale NRW (VZ-NRW) vergangenes Jahr gezählt. Dabei gehen die Verbraucherschützer davon aus, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisbergs handelt: "Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Opfer illegaler Telefonabzocke in Nordrhein-Westfalen viel höher ist", sagt VZ-NRW Vorsitzender Klaus Müller. Jetzt seien die Politiker gefragt: Ein Appell fordert von NRW-Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg, auf der Landesministerkonferenz Mitte September in Baden-Baden gemeinsam mit seinen Kollegen eine Bundesratsinitiative zur wirksamen Eindämmung der verbotenen Telefonwerbung zu starten.
Wirkungsvolle Maßnahmen
Konkret wollen die Verbraucherschützer einschneidende Veränderungen im Vertrags- und Widerrufsrecht erreichen, um die verbotene Telefonwerbung künftig wirkungsvoll zu unterbinden. "Verträge, die aufgrund eines unerlaubten Werbeanrufs zustande gekommen sind, dürfen künftig erst wirksam werden, wenn Kunden im Nachhinein schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben", erklärt Müller. Zwar plane das Bundesjustizministerium erweiterte Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung. Die Einführung von Bußgeldern und ein Verbot der Rufnummernunterdrückung reichen aus Sicht der VZ-NRW nicht aus. "Bußgelder reichen als Abschreckung nicht aus. Unseriös agierende Call Center und deren Auftraggeber werden sich weiter die Hände reiben, weil sie ihr Treiben auch nach der Androhung von Bußgeldern fortführen können“, kritisiert Müller. Außerdem sei es technisch ohne weiteres möglich, übermittelte Rufnummern zu manipulieren.
Technische Stolpersteine
NRW-Verbraucherschutzminister Uhlenberg soll nach dem Willen der Verbraucherschützer nun dafür sorgen, dass die aktuell vorgesehene Gesetzesnovelle gegen unlauteren Wettbewerb geändert wird – und zwar "jetzt und keinesfalls später", fordert Müller. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wies bereits im Mai auf eine weitere
Schwierigkeit hin: "Leider können viele unerwünschte Werbeanrufe nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat", sagte die Ministerin. Eine Prüfung könne jedoch über die Netzbetreiber erfolgen. Dabei solle nach Meinung von Zypries auch alles technisch Mögliche gemacht werden.