Ungeachtet geltender Altersbeschränkungen geben viele Händler Gewalt verherrlichende Computerspiele auch an Jugendliche ab. Das ergab eine in Düsseldorf veröffentlichte Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Kontrollen mangelhaft
Demnach gelang einer 16-jährigen Testkäuferin in neun von 15 Geschäften der Kauf von "Killerspielen", die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nur für Erwachsene freigegeben sind. Dass auch ein 14-Jähriger ein solches Spiel in drei von 15 Fällen habe ergattern können, sei "besonders alarmierend", erklärte die Verbraucherzentrale.
Vor allem Kaufhäuser hätten die Gewaltspiele, in denen sich beispielsweise die Protagonisten die Köpfe abhacken und Wirbelsäulen herausreißen, bedenkenlos an die 16-Jährige verkauft. Bei vier Testkäufen in Kaufhausfilialen habe nur eine Verkäuferin die Abgabe des Spiels an die Schülerin verweigert, teilte die Verbraucherzentrale mit. Ebenso sei das Mädchen in vier von sieben Elektronikgeschäften sowie bei zwei von vier Einzelhändlern "erfolgreich" gewesen. Zwei Kaufhäuser und ein Einzelhändler hätten auch dem 14-Jährigen ein "Killerspiel" verkauft. In einer weiteren Kaufhausfiliale habe ein aufmerksamer Kunde dies vereitelt, indem er der Kassiererin mit einer Klage gedroht habe.
Besondere Warnhinweise
Als vorbildlich lobte die Verbraucherzentrale zwei der getesteten Elektronikgeschäfte, die ausschließlich Computerspiele und -zubehör verkauften. Dort hätten neben den "meist sehr klein geratenen" USK-Angaben zusätzlich große firmeneigene Aufkleber auf die Altersbeschränkung für das jeweilige Spiel hingewiesen. Dieses System könne im Ernstfall viel Geld sparen, betonten die Verbraucherschützer: Laut Jugendschutzgesetz könnten Händler für den Verkauf eines Erwachsenen-Computerspiels an Jugendliche mit bis zu 50.000 Euro Strafe belegt werden.
Denise Bergfeld
/ afp