Wer eine Tauschbörse wie eMule oder Azureus nutzt, um urheberrechtlich geschützte Dateien aus dem Internet zu laden, macht sich künftig strafbar. Diese Regelung sieht das
neue Urheberrecht vor, das vom Deutschen Bundestag bereits verabschiedet wurde. Doch trotz der verschärften Regeln wollen offenbar viele Tauschbörsennutzer nichts an ihrem Verhalten ändern. Das geht aus einer aktuellen
Umfrage von onlinekosten.de unter gut 1.400 Personen hervor.
Filesharing blüht weiter
Demnach will jeder zweite Umfrageteilnehmer (50,85 Prozent) auch künftig Filesharing-Netzwerke nutzen. Möglicherweise wird dieser Entschluss durch ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Offenburg getrieben, wonach IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern
nicht zurückverfolgt werden dürfen. Für die aktuell etwa
90 Online-Fahnder der deutschen Musikindustrie bedeutet dieses Urteil einen massiven Dämpfer. Für sie werden die Ermittlungen gegen Raubkopierer deutlich schwieriger.
Nachdenklich dürfte Chefetagen der Musik- und Film-Industrie auch stimmen, dass nur gut 8,5 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Personen angaben, in Zukunft auf die Tauschbörsennutzung verzichten zu wollen. Weitere 21 Prozent gaben an, zunächst einmal abwarten zu wollen, wie sich die Filesharing-Ermittlungen im Laufe der nächsten Wochen und Monate entwickeln werden. Durchaus möglich, dass bei stockenden Ermittlungen oder ausbleibenden Verurteilungen wegen Bagatellfällen die Tauschbörsennutzung wieder ansteigt. Immerhin: Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, noch nie eine Tauschbörse genutzt zu haben.
Neue Umfrage online
Theoretisch möglich ist das Filesharing auch über Breitbandzugänge der Kabelnetzbetreiber. Durch deutliche Preissenkungen wird das Internet über das Fernsehkabel
immer attraktiver. In unserer neuen Umfrage möchten wir von unseren Lesern wissen, ob für sie ein Wechsel auf einen entsprechen Breitband-Tarif in einem der deutschen Kabelnetze in Frage kommt. Zu finden ist die neue Umfrage auf unserer
Startseite.