Vor dem Bundesverfassungsgericht steht am 10. Oktober die gesetzliche Berechtigung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zu Online-Durchsuchungen auf dem Prüfstand. Anlass sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Ende 2006 in Kraft getretene Landesgesetz, wie das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Beschwerdeführer machen unter anderem geltend, das heimliche Ausspähen von Computern verstoße gegen das von der Verfassung geschützte Recht auf Unverletztlichkeit der Wohnung. Ein Urteil wird im März 2008 erwartet.
Das NRW-Verfassungsschutzgesetz gestattet als bundesweit bislang einziges Gesetz dem Inlandsgeheimdienst den heimlichen Zugriff auf Computer-Dateien. Ziel ist die Beschaffung von Informationen über mutmaßliche Terroristen. NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) hatte die Kompetenzausweitung seinerzeit damit begründet, dass die Beamten auf "technische Augenhöhe mit den Verfassungsfeinden" gebracht werden müssten.
Im Gegenzug erinnern die Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht daran, dass früher viele vertrauliche Informationen - beispielsweise Briefe und Notizen - zu Hause aufbewahrt wurden und damit in den räumlichen Schutzbereich der Wohnung fielen. Dasselbe müsse nun auch für die Speicherung solcher Informationen auf dem heimischen PC gelten, die heutzutage üblich sei. Außerdem verstoße das Landesgesetz gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da die Löschung personenbezogener Daten nicht geregelt sei.
Zu den Beschwerdeführern zählt der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP), der das Bundesverfassungsgericht gemeinsam mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter und dem Berliner Juristen Peter Schantz angerufen hat. Den Karlsruher Richtern liegen außerdem Verfassungsbeschwerden einer Journalistin und eines Mitglied der Linkspartei in NRW vor.
Hayo Lücke
/ afp