Mittwoch, 18.07.2007 14:34

Brüssel schlägt Norm für Handy-Fernsehen vor

aus dem Bereich Mobilfunk
Die EU-Kommission hat eine europaweite Norm für Fernsehen auf dem Handy vorschlagen und will damit der auch in Deutschland genutzten Technologie DVB-H zum Durchbruch verhelfen. Europa könne mit diesem Standard die "weltweite Führung" übernehmen, erklärte EU-Medienkommissarin Viviane Reding am Mittwoch in Brüssel.

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Notfalls wird durchgegriffen

Vorbild sei die von der europäischen Industrie entwickelte Handy-Norm GSM. Reding gibt den EU-Staaten mit DVB-H zunächst nur eine Empfehlung für einen Standard an die Hand. Im kommenden Jahr könnte sie die Norm aber nach eigenen Angaben verbindlich vorschreiben. Damit hatte Reding schon im vergangenen März auf der Cebit gedroht.

In Deutschland sind derzeit drei verschiedene Standards auf Handys im Umlauf. Neben DVB-H sind dies MediaFLO des US-Anbieters Qualcomm sowie der südkoreanische Standard DMB. Mit der Empfehlung aus Brüssel dürfte sich DVB-H durchsetzen. 2008 sei ein "entscheidendes Jahr für die Einführung des Mobilfernsehens in der EU", erklärte Reding weiter. Sie verwies dabei auf die Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele.

Kartellamt prüft DVB-H-Konsortium

Die großen Mobilfunknetzbetreiber rüsten sich bereits für die Zukunft des Handy-Fernsehens. Das Bundeskartellamt prüft derzeit das Vorhaben der drei Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2, ein Gemeinschaftsunternehmen zum Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragung nach dem DVB-H-Standard zu gründen. Die Prüfung erfolgt unter fusionskontrollrechtlichen und kartellrechtlichen Gesichtspunkten in zwei getrennten Verfahren.

Nach derzeitiger Einschätzung des Amtes führt das Vorhaben nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Beteiligten auf den betroffenen Märkten. Das Amt hat den Beteiligten am vergangenen Dienstag mitgeteilt, dass es beabsichtigt, das Vorhaben freizugeben. Die Beteiligten können hierzu bis zum 31. Juli Stellung nehmen. Die Frist für die fusionskontrollrechtliche Entscheidung endet am 13. August.
Denise Bergfeld / afp
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