Donnerstag, 12.07.2007 11:07

Ebay muss jugendgefährdende Auktionen sperren

aus dem Bereich Sonstiges
Die Internet-Auktionsplattform Ebay muss Angebote jugendgefährdender Medien wie etwa indizierte Gewaltspiele unverzüglich sperren oder sicherstellen, dass solche Medien nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

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Alterskontrolle erforderlich

Laut dem Urteil muss Ebay nicht nur konkret benannte jugendgefährdende Angebote sperren, sondern auch Vorsorge dafür treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Der BGH betonte jedoch zugleich, dass Ebay "keine unzumutbaren Prüfungspflichten treffen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen". (AZ: I ZR 18/04)

Laut Urteil muss Ebay jugendgefährdende Angebote nicht sperren, wenn etwa durch ein System zur Feststellung des Käuferalters sichergestellt werden kann, dass gefährliche Medien nicht an Kinder oder Jugendliche versandt werden. Der BGH wies deshalb den Fall an das Oberlandesgericht Brandenburg zurück. Dort muss auf die Klage des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels nun geklärt werden, was im vorliegenden Fall etwa "gleichartige Angebote" sind, auf die sich die Prüfungspflicht von Ebay beschränkt, und welche Filterprogramme oder sonstigen technischen Möglichkeiten Ebay hat, um jugendgefährdende Medienangebote zu identifizieren.
Denise Bergfeld / afp
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