Mittwoch, 11.07.2007 17:42

Lehrerin muss Internet-Benotungen hinnehmen

aus dem Bereich Sonstiges
Lehrer müssen sich eine Benotung durch Schüler im Internet unter bestimmten Voraussetzungen gefallen lassen. Das Landgericht Köln hob heute eine einstweilige Verfügung gegen die von Studenten betriebene Internetseite "www.spickmich.de" auf. Auf der Seite können Schüler ihren Lehrern Schulnoten in Kategorien wie "sexy", "cool und witzig", "beliebt", "guter Unterricht" oder "faire Noten" geben. Gegen die Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der "Notengebung" hatte eine Lehrerin aus Moers geklagt. Die Kölner Richter befanden nun, die Benotungen seien vom Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt. (Az. 28 O 263/07)

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Es handele sich bei den Benotungen "nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile", hob die Zivilkammer hervor. Im vorliegenden Fall seien diese Werturteile zulässig, weil sie die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik nicht überschritten. Die klagende Lehrerin hatte den Angaben zufolge bei insgesamt vier Bewertungen auf der Internetseite die Gesamtnote 4.3 erhalten. Die Richter hielten das Persönlichkeitsrecht der Klägerin auch nicht durch die Veröffentlichung ihres Namens und denjenigen der Schule für verletzt. Vielmehr seien diese persönlichen Daten ohnehin von jedermann aus der Homepage der Schule ersichtlich.

Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass sich die Lehrerin in bestimmten Fällen durchaus gegen Inhalte der Internetseite zur Wehr setzen könne. Sollten etwa unter der dortigen Rubrik "Zitate" unwahre Tatsachenbehauptungen oder auch Schmähkritik veröffentlicht werden, so müssten hierfür die Forenbetreiber einstehen. Die bisherigen Veröffentlichungen über die Klägerin erfüllten allerdings die Voraussetzungen für eine solche Haftung nicht.
Hayo Lücke / afp
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