Es hilft auch nicht, sich in einem solchen Fall ahnungslos zu geben. Steht etwa ein aktueller Kinofilm in einer Online-Tauschbörse zum Herunterladen bereit, so muss der Nutzer wissen, dass es sich hier um eine illegale Quelle handelt. Solche kleinen Bagatellfälle sollten eigentlich durch eine spezielle Klausel von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Was sich in der Vergangenheit
bereits ankündigte, ist nun aber wahr geworden: Die ursprünglich geplante "Bagatellklausel" taucht in der neuen Gesetzesvorlage nicht mehr auf.
Auch kleine Fische im Visier
Laut einer Aussage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wird es aber auch künftig dabei bleiben, dass illegale Kopien für den Eigenbedarf von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden. Die Fahnder, die im Auftrag der Musikindustrie im Internet unterwegs sind, versuchen aber schon seit langem, auch in solchen Fällen aktiv zu werden und private Nutzer von Internettauschbörsen abzumahnen und anzuzeigen.
Daran wird sich wohl auch künftig nichts ändern. Zwar ist es nicht einfach, an die Daten der betreffenden Tauschbörsen-Nutzer zu kommen, die Musikindustrie versucht es nun aber auf neuen Wegen. Vor einigen Wochen
forderten die Musikverbände, im Zuge der heranrückenden Vorratsdatenspeicherung auch in diesen Datenbergen schürfen zu können.